Abzug Säule 3a 2022
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Zürich.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das neue Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung der Banken und Wertpapierhäuser berücksichtigt einerseits die Empfehlungen der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zu den steuerlich zulässigen Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und andererseits die Grundsätze zur Steuerausscheidung von Banken gemäss dem Kreisschreiben Nr. 5 der SSK.
Die Verfügung der Finanzdirektion über die Pauschalierung von Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender bei der Steuereinschätzung unter Berücksichtigung des Aus- und Weiterbildungsabzugs und die Weisung des kantonalen Steueramtes über die Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Verwendung eines Geschäftsautos für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden und des Privatanteils an den Autokosten bei Selbständigerwerbenden wurden an die geänderte Berufskostenverordnung des Bundes angepasst.
Ab Steuerperiode 2021 wird im Kanton Zürich bei der Einschätzung von Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern von nicht an einer Börse kotierten Gesellschaften nicht mehr auf den Steuerwert des Vorjahres, sondern auf den aktuellen Steuerwert abgestellt.
Ab Steuerperiode 2021 wird bei der Einschätzung von Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern von nicht an einer Börse kotierten Gesellschaften nicht mehr auf den Steuerwert des Vorjahres, sondern auf den aktuellen Steuerwert abgestellt.
Das kantonale Steueramt hat einen Praxishinweis zur Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erstellung von Photovoltaikanlagen nach einem Neubau veröffentlicht. Zudem wurden weitere Erlasse im Zürcher Steuerbuch aktualisiert.
Die Tarife und Abzüge der Einkommens- und Vermögenssteuer werden im Kanton Zürich auch für die nächsten zwei Jahre nicht der Teuerung angepasst. Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression auf Anfang 2012 war die Teuerung negativ. Diese wird gemäss Steuergesetz nicht ausgeglichen.
Das Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Gewährung von Sozialabzügen und die Anwendung der Steuertarife bei Familien wurde an die neuere Rechtsprechung angepasst.
Das Merkblatt über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften und das Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, wurden an die Änderung des Steuergesetzes infolge der Energiestrategie 2050 angepasst. Zudem wurden weitere Erlasse im Zürcher Steuerbuch aktualisiert.
Der Regierungsrat lehnt die so genannte «Gerechtigkeitsinitiative» ab, die stark erhöhte steuerliche Abzüge für die Krankenkassen-Prämien verlangt. Er unterbreitet dem Kantonsrat aber einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative, der die Abzüge in einem für Kanton und Gemeinden finanzpolitisch verkraftbaren Ausmass erhöht und Zürich in eine mit den Nachbarkantonen vergleichbare Position bringt.