Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

GL: Regierungsrat möchte Steuern senken

06.12.2022

Der Regierungsrat des Kantons Glarus schlägt eine moderate Steuersenkung vor. Der Kantonssteuerfuss soll um einen Prozentpunkt gesenkt- und die Sozialabzüge sollen bei der Vermögenssteuer erhöht werden. Die Vorlage wird dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde unterbreitet. Der Finanzausgleich soll bis 2026 im bisherigen Rahmen verlängert werden.

Eine regelmässige Überprüfung der kantonalen Steuerstrategie und ihrer Auswirkungen ist im schweizerischen Steuerwettbewerb eine Notwendigkeit. Der Kanton Glarus möchte seine Position als Kanton mit einem der höchsten verfügbaren Einkommen behalten. Die Steuerstrategie aus dem Jahr 2007 definierte das Ziel, die Steuerbelastung von natürlichen Personen im schweizerischen Mittel und diejenige für juristische Personen auf dem Niveau der wichtigsten Konkurrenten im interkantonalen Steuerwettbewerb zu halten. Damit soll das Portemonnaie der Bevölkerung geschont und die Attraktivität des Kantons Glarus als Wohn- und Arbeitsort gesichert werden. In der Folge wurden die Steuern schrittweise für natürliche und juristische Personen gesenkt. 

Weitere Steuersenkung geplant

Ein unabhängiges Gutachten kommt zum Schluss, dass die in der Steuerstrategie 2007 gesetzten Ziele grundsätzlich erfüllt sind. Der Regierungsrat schlägt zusätzlich folgende moderaten Steuersenkungenper 1. Januar 2024 vor:

  • Der Kantonssteuerfuss soll um einen Prozentpunkt von 58 Prozent auf 57 Prozent gesenkt werden. Davon profitieren alle natürlichen und juristischen Personen. Dadurch sind Steuerausfälle von 1,8 Millionen Franken beim Kanton zu erwarten. Da per 2024 neu ein Bausteuerzuschlag von 0,5 Prozent der einfachen Steuer für die Querspange Netstal und den Ausbau der Netstalerstrasse erhoben werden soll, beträgt die effektive Entlastung für die Bevölkerung 0,5 Prozentpunkte.
  • Bei der Vermögenssteuer sollen die Sozialabzüge bei den Alleinstehenden von 75'000 Franken auf 100'000 Franken und bei den Verheirateten von 150'000 Franken auf 200'000 Franken erhöht werden. Damit wird das Postulat «Einzelfirmenbesteuerung höchstens im Mittel der Nachbarkantone» umgesetzt. Er kann als erledigt abgeschrieben werden. Die erwarteten Steuerausfälle für Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden betragen gesamthaft rund 1,7 Millionen Franken.

Kalte Progression und höhere Abzüge

Das Steuergesetz verlangt, dass eine Anpassung der Steuersätze und Abzüge geprüft wird, wenn die Teuerung mehr als 10 Prozent erreicht. Damit soll verhindert werden, dass die Steuerpflichtigen aufgrund rein nominaler Lohnerhöhungen steuerlich real stärker belastet werden (kalte Progression). Dieser Grenzwert wurde zwar Ende September 2022 erreicht, jedoch wurden die Steuersätze zwischenzeitlich im Rahmen der Steuerstrategie bereits stark gesenkt. Eine zusätzliche Senkung zum Ausgleich der kalten Progression wäre für Kanton und Gemeinden nicht tragbar. Es werden jedoch weitere Steuerabzüge erhöht.

Finanzausgleich: Status Quo soll verlängert werden

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) trat 2020 in Kraft. Seither gibt es keine steuerlichen Privilegien für Statusgesellschaften mehr. Um eine Abwanderung dieser Gesellschaften zu verhindern, wurden die Steuern für juristische Personen im Kanton Glarus von 8 auf 4,5 Prozent gesenkt. Zugleich wurde der kantonale Finanzausgleich befristet von 2020–2023 angepasst. Der Regierungsrat wurde damit beauftragt, bis Ende 2022 Bericht über die Auswirkungen dieser Anpassungen zu erstatten und allenfalls Ausgleichsmassnahmen zu beantragen. Das unabhängige Gutachten von BAK Economics liefert Hinweise. Es zeigt sich, dass – entgegen der damaligen Annahme – mehrere der ehemals steuerlich privilegierten Unternehmen aus dem Kanton abwanderten, nämlich deren 21. Ein Quervergleich mit anderen Kantonen liegt nicht vor, zudem wurden die Jahre 2020 und 2021 stark durch die Coronavirus-Pandemie geprägt. Dies alles erschwert es, verlässliche Aussagen und konkrete Massnahmen aus den ersten Erfahrungsjahren ableiten zu können. 

Der Vorschlag des Regierungsrates, auf Basis der Entwicklung der Steuererträge künftig nur noch die Gemeinde Glarus Süd zu unterstützen und die Begrenzung des Ressourcenausgleichs aufzuheben, wurde in der Vernehmlassung kontrovers diskutiert. Die Gemeinde Glarus Süd forderte mehr Mittel aus dem Finanzausgleich, Glarus Nord möchte die Lintharena mitberücksichtigen, Glarus den Ressourcenausgleich aufheben. 

Der Regierungsrat schlägt daher vor, die bisherigen Ausgleichsmassnahmen grundsätzlich unverändert um weitere drei Jahre bis Ende 2026 zu verlängern. Einzig der vom Kanton finanzierte Ausgleichsbeitrag zugunsten der ressourcenschwachen Gemeinden soll um 300'000 Franken auf 1,5 Millionen Franken erhöht werden. Für die Landsgemeinde 2026 ist in der Folge eine umfassende Überprüfung der Auswirkungen des STAF, aber auch des Finanzausgleichs in Angriff zu nehmen.

Ursprünglich publiziert am
GL