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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Vermögenssteuer

AG - Teilrevision des Steuergesetzes - Kommission für weitere Entlastungen und Einbezug der JP

30.09.2011
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) des Grossen Rates des Kantons Aargau sieht im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes Entlastungen von 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern vor. Der Regierungsrat beantragte bloss Entlastungen von 90 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Regierungsantrag will eine Mehrheit der Kommission auch die juristischen Personen in die Revision einbeziehen.Die grossrätliche Kommission VWA hat der Revision des Steuergesetzes in erster Lesung mit knapper Mehrheit zugestimmt.  Die Anträge der Kommission führen zu Entlastungen in der Höhe von
  • rund 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern und
  • 199 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern.
Von diesen Entlastungen betreffen in Bezug auf den Kanton rund 188 Millionen Franken die natürlichen und rund 47 Millionen Franken die juristischen Personen. Der Regierungsrat beantragte in seiner Vorlage Entlastungen in der Höhe von rund 90 Millionen Franken je für den Kanton und die Gemeinden.

Steuersenkungen für Familien und Mittelstand gefordert, aber auch Entlastungen für juristische Personen

Schwerpunkt der regierungsrätlichen Vorlage waren steuerliche Entlastungen für den Mittelstand und für Familien sowie der jährliche Ausgleich der kalten Progression.Die Kommission hat diese Anliegen positiv aufgenommen und unterstützt.In Bezug auf den Kinderabzug, die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer hat sich eine Kommissionsmehrheit für weiterreichende Entlastungen ausgesprochen als vom Regierungsrat beantragt. Darüber hinaus hat sie unter anderem eine Erhöhung des Versicherungs- und Sparzinsenabzugs beschlossen sowie eine Reduktion der Gewinnsteuer für die juristischen Personen. Des Weiteren soll der Kapitalsteuertarif auf 0,75 Promille festgelegt werden (geltendes Recht: 1,25 Promille).Die Kommission hat die Frage einer etappierten Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision eingehend diskutiert und den Regierungsrat damit beauftragt, diesbezüglich auf die zweite Lesung einen Vorschlag auszuarbeiten.Der Grosse Rat wird die Teilrevision des Steuergesetzes voraussichtlich im November 2011 beraten.

ZH - Volk ist gegen Halbierung der Vermögenssteuer

04.09.2011
Die Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich», die eine Halbierung der Vermögenssteuer vorsah, ist von den Zürcher Stimmberechtigten mit fast 70 Prozent Nein-Stimmen bachab geschickt worden. Gerade einmal vier von über 180 Abstimmungskreisen sprachen sich für die Initiative aus.Die Initiative war vom Bund der Steuerzahler lanciert worden. Unterstützt wurde das Anliegen vom Gewerbeverband sowie von den Parteien FDP und SVP. Alle anderen Parteien sowie der Kantonsrat und die Kantonsregierung lehnten die Initiative ab.Die nun abgelehnte Initiative zur Halbierung der Vermögenssteuer ist eine Weitere in einer ganzen Linie von Steuersenkungsvorlagen, welche in letzter Zeit von den Zürcher Stimmberechtigten versenkt worden sind. 

Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

26.07.2011
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat letzte Woche die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2010 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

Zu den Steuerbelastungstabellen

Weitere Informationen zum Thema

  • [intlink id="steuerbelastung-2010-in-den-gemeinden" type="post"]Steuerbelastung in der Schweiz, Natürliche Personen nach Gemeinden[/intlink]
  • Steuerrechner der ESTV
  • [intlink id="index-der-steuerausschopfung-2011-in-den-kantonen" type="post"]Steuerausschöpfungsindex der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)[/intlink]

BE - Regierungsrat droht mit Unterstützung der Initiative «Faire Steuern - Für Familien»

10.06.2011
Der Regierungsrat des Kantons Bern hält gemäss seiner gestrigen Mitteilung an seinem Antrag zur Initiative «Faire Steuern - Für Familien» fest. Er beantragt dem Grossen Rat, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern seinen Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen.

Für Wiedererhöhung der Tarife und Erhöhung der Kinderabzüge - gegen Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Der Regierungsrat unterstützt die von der Initiative vorgesehene Wiedererhöhung der Einkommens- und Vermögenssteuertarife sowie die weitere Erhöhung der Kinderabzüge. Aus standortpolitischen Gründen spricht er sich jedoch nicht für die Aufhebung, sondern für eine Verschärfung der Aufwandbesteuerung aus.  Zudem will er die erst vor einem Jahr beschlossene Anpassung bei der Vermögenssteuerbremse nicht rückgängig machen.

Regierung droht mit der Unterstützung der Initiative

Der Gegenvorschlag des Regierungsrates hätte für den Kanton Mehreinnahmen von voraussichtlich 70 Millionen Franken, für die Gemeinden solche von 37 Millionen Franken zur Folge. Die vorberatende Kommission unterbreitet dem Grossen Rat einen eigenen Gegenvorschlag. Dieser sieht Mindereinnahmen von ungefähr 13 Millionen Franken (Kanton) bzw. 7 Millionen Franken (Gemeinden) vor.Sollte der Grosse Rat den regierungsrätlichen Gegenvorschlag nicht unterstützen, will sich die Regierung im weiteren politischen Prozess aus finanzpolitischen Gründen für die Initiative aussprechen.

BE - Gegenvorschlag der Kommission - Keine Erhöhung der Einkommens- und Vermögenssteuern - Pauschalbesteuerung soll beibehalten werden

18.05.2011
Die vorberatende Kommission zur Initiative «Faire Steuern - Für Familien» unterbreitet dem Grossen Rat einen eigenen Gegenvorschlag. Dieser sieht anstelle der Abschaffung eine Verschärfung der Regeln für die Pauschalbesteuerung vor und enthält wie die Initiative eine Erhöhung der Kinderabzüge. Anders als der Regierungsrat will die Kommission aber keine Aufhebung der vom Grossen Rat mit der Steuergesetzrevision 2011/12 beschlossenen Steuersenkungen.Die Initiative «Faire Steuern - Für Familien» wurde im Anschluss an die Steuergesetzrevision 2011/12 lanciert und verlangt im Wesentlichen, dass die dazumal beschlossenen Entlastungen bei den Einkommens- und Vermögenssteuertarifen sowie Anpassungen bei der Vermögenssteuerbremse rückgängig gemacht werden. Im Gegenzug soll der vom Grossen Rat von 6'300 Franken auf 7'000 Franken erhöhte Kinderabzug weiter auf 8'000 Franken erhöht werden. Die Initiative verlangt schliesslich auch die Aufhebung der Aufwandbesteuerung.

Vorschlag des Regierungsrates

Der Regierungsrat hatte dem Grossen Rat im April 2011 beantragt, einen Gegenvorschlag zu beschliessen. Der Vorschlag des Regierungsrates sieht ebenfalls ein Rückkommen auf die beschlossenen Steuersenkungen im Bereich der Vermögens- und Einkommenssteuertarife sowie die Erhöhung des Kinderabzugs vor. Der Regierungsrat lehnte jedoch die verlangte Abschwächung der Vermögenssteuerbremse und die geforderte Aufhebung der Aufwandbesteuerung aus standortpolitischen Gründen ab. Anstelle einer Aufhebung schlug der Regierungsrat eine Verschärfung der Aufwandbesteuerung vor.

Abweichender Gegenvorschlag zur Initiative der vorberatenden Kommission

Die vorberatende Kommission hat nun ebenfalls beschlossen, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. In Übereinstimmung mit dem Gegenvorschlag der Regierung schlägt sie anstelle der Aufhebung der Aufwandbesteuerung eine Verschärfung vor und will auf die geforderte Abschwächung der Vermögenssteuerbremse verzichten. Ebenso ist eine Erhöhung des Kinderabzugs auf 8'000 Franken vorgesehen. Der Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission enthält darüber hinaus keine weiteren Elemente. Auf die von der Initiative verlangte und im Gegenvorschlag der Regierung vorgesehene Aufhebung der Steuergesetzrevision 2011/12 beschlossenen Steuersenkungen bei der Einkommens- und Vermögenssteuer verzichtet die vorberatende Kommission also. 

BE - Steuerstatistiken

04.05.2011

BS - Steuerstatistik

04.05.2011
Der Bericht liegt in einer aktualisierten Fassung vor. Im Vordergrund stehen die Werte aus den Steuerveranlagungen von natürlichen Personen des Jahres 2008.Durch die Einführung des Steuerpaketes zu Beginn des Jahres 2008 ist der Vergleich mit dem Steuerjahr 2007 besonders interessant. Ihm ist deshalb ein eigenes Kapitel gewidmet.
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Das Steuerpaket hat insbesondere Auswirkungen auf das Steuerbare Einkommen. Der Mittelwert pro Veranlagung für den gesamten Kanton sinkt um fast 31% auf 41'698 Franken. Der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer (inklusive Gemeindesteuer) beträgt für das Steuerjahr 2008 knapp 1,267 Milliarden Franken. Dies entspricht gegenüber 2007 einem nominalen Rückgang von 0,6%. Die Daten aus der Quellenbesteuerung liegen bereits für das Steuerjahr 2009 vor. Die Einnahmen für den Kanton betragen hier über 295 Millionen Franken.

Weitere Informationen zum Thema

Gesamtbericht Steuerstatistik Basel Stadt 2011

ZG - Steuerstatistik erschienen

05.04.2011
Der Kanton Zug hat seine Steuerstatistik (Bericht Steuerlandschaft Zug) veröffentlicht, der auf Steuerdaten aus dem Jahr 2008 basiert und rund 71'000 Steuerhaushalte erfasst.

Überblick zum Inhalt des Berichts Steuerlandschaft Zug

Über alle Zuger Gemeinden betrachtet versteuert fast die Hälfte der Steuerhaushalte ein steuerbares Einkommen im Bereich zwischen 20'000 und 80'000 Franken (47%). Vier Prozent versteuern mehr als 250'000 Franken.Steuerhaushalte mit steuerbaren Einkommen über 250'000 Franken sind in Walchwil (7%), in Zug (6%) sowie in Oberägeri (5%) überdurchschnittlich stark vertreten. In den anderen Gemeinden liegt der Anteil unter vier Prozent.Bei den versteuerten Vermögen zeigt sich ein ähnliches Bild. Vermögenssteuerhaushalte mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als 1 Mio. Franken sind in Walchwil, Zug und Oberägeri anteilsmässig am stärksten vertreten. Die grösste Gruppe ist aber in allen Gemeinden diejenige, welche keine Vermögen versteuert.Rund ein Drittel der Steuererträge aus Einkommen und Vermögen entfallen auf die Stadt Zug, wo auch die Zahl der Steuerhaushalte am grössten ist. In dieser Zahl sind ausschliesslich Gemeindesteuererträge enthalten, andere Steuerarten wie Kantons-, Kirchen- oder Bundessteuern hingegen nicht. An zweiter und dritter Stelle folgen Baar und Cham.Bezieht man die Gemeindesteuererträge auf die Zahl der Steuerhaushalte, hat Oberägeri die grössten Steuererträge pro «Kopf» resp. pro Steuerhaushalt. Sie liegen bei 5'800 Franken (Einkommen) resp. bei 1'300 Franken (Vermögen). An zweiter und dritter Stelle folgen Walchwil (5'700 / 1'100 Franken) und die Stadt Zug (4'200 / 1'100 Franken).

Weitere Informationen zum Thema

Direkt zum Bericht Steuerlandschaft Zug

SO - Steuersenkung tritt auf den 1.1.2012 in Kraft

31.03.2011
Der Regierungsrat hat den zweiten Teil der Revision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Damit treten ab diesem Zeitpunkt - trotz nicht gerade rosiger Finanzprognosen - Entlastungen im Bereich der Vermögenssteuer sowie der Gewinnsteuer im Umfang von ca. 15 Mio. Franken in Kraft.Die Entlastungen gehen auf die Teilrevision vom 27. Juni 2007 zurück, die das Volk in der Abstimmung vom 21. Oktober 2007 angenommen hatte.Gemäss dem damals beschlossenen Gesetz ist der zweite Teil, also die nun auf den 1.1.2012 in Kraft tretenden Steuerentlastungen, auf den 1. Januar eines Jahres unter der Voraussetzung in Kraft zu setzen, dass die Staatsrechnung in der Bilanz per 31. Dezember des zweiten vorhergehenden Jahres ein Eigenkapital ausweist. Weiter heisst es da, dass die Revision frühestens auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden könne, sofern die Staatsrechnung 2010 ein Eigenkapital aufweise.Da diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Regierungsrat nun die Revision auf diesen frühestmöglichen Termin in Kraft gesetzt.
Quelle: Die Information basiert auf einer Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 29.03.2011.

TG - Viele Weisungen überarbeitet

04.03.2011
Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau hat im Laufe der ersten zwei Monate des Jahres 2011 bei etlichen Weisungen der Steuerpraxis wichtige Änderungen, Ergänzungen oder Präzisierungen vorgenommen. Die Steuerverwaltung weist darauf hin, dass die die Quellensteuer betreffenden Weisungen derzeit noch nicht auf dem neuesten, die Revision berücksichtigenden Stand sind.

Steuern Kanton Thurgau - Überarbeitete Weisungen Januar/Februar 2011

Weisung Nr. Name Grund Datum
StP 2 Nr. 5Steuerausscheidung - bewegliches PrivatvermögenGesetzesänderung01.01.11
StP 2 Nr. 17Steuerausscheidung - TeilbesteuerungsverfahrenGesetzesänderung01.01.11
StP 20b Nr. 1Teilbesteuerung Einkünfte Beteiligungen im GeschäftsvermögenGesetzesänderung01.01.11
StP 22 Nr. 1Einkünfte aus beweglichem VermögenGesetzesänderung01.01.11
StP 30 Nr. 6AbschreibungenPraxisänderung01.01.11
StP 34 Nr. 19Versicherungsprämien sowie Zinsen von SparkapitalienGesetzesänderung Bund01.01.11
StP 34 Nr. 24KinderbetreuungskostenGesetzesänderung01.01.11
StP 34 Nr. 26Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische ParteienGesetzesänderung01.01.11
Stp 36 Nr. 6Kinder- und Ausbildungsabzüge getrennt besteuerter ElternGesetzesänderung Bund01.01.11
StP 37 Nr. 1Berechnung der EinkommenssteuerGesetzesänderung01.01.11
StP 38b Nr. 1LiquidationsgewinneGesetzesänderung01.01.11
StP 43 Nr. 1Bewertung VermögenGesetzes-/Praxisänderung01.01.11
StP 79 Nr. 8Ersatzbeschaffung von BeteiligungenGesetzesänderung01.01.11
StP 86a Nr. 1Veräusserung Mehrheitsbeteiligung an ImmobiliengesellschaftGesetzesänderung01.01.11
StP 127 Nr. 1Wirtschaftliche HandänderungGesetzesänderung01.01.11
StP 137 Nr. 1HandänderungssteuerPräzisierung01.01.11
StP 191 Nr. 1Zinsen, BezugslimitenGesetzesänderung01.01.11
StP 198 Nr. 1Gesetzliches PfandrechtGesetzesänderung01.01.11
StP 204 Nr. 1NachsteuerverfahrenPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 208 Nr. 1SteuerhinterziehungPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 210 Nr. 1Teilnahme an einer SteuerhinterziehungPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 211 Nr. 1Verheimlichung oder Beiseiteschaffen von NachlasswertenPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 215 Nr. 1SteuerbetrugPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 216 Nr. 1Nichtablieferung von QuellensteuernPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 23 Nr. 2Entgeltliches und unentgeltliches WohnrechtPraxisänderung24.02.11
StP 31 Nr. 1Ersatzbeschaffung von AnlagevermögenPräzisierung/Ergänzung24.02.11
StP 162 Nr. 1ErmessensveranlagungPraxisänderung24.02.11