Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Vermögenssteuer

SH - Regierungsrat will Steuern senken

03.03.2011
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen will die Steuern senken. Dies liege drin, weil sich die wirtschaftliche Situation des Kantons Schaffhausen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert habe. Zudem will man natürlich im «Steuerwettbewerb» nicht hintanstehen.Die nun präsentierte Vorlage zur Revision des Steuergesetzes hat vier Hauptstossrichtungen:
  • Entlastung der KMU,
  • Senkung der Gewinnsteuer für juristische Personen,
  • Senkung der Vermögenssteuer und
  • Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit kleineren und mittleren Einkommen.
Insgesamt machen die steuerlichen Entlastungen gemäss Berechnungen 13,5 Mio. Franken bei der Kantonssteuer und 11,7 Mio. Franken bei den Gemeindesteuern aus.

Steuerliche Entlastung von KMU

Die Schaffhauser KMU sollen mit gezielten Massnahmen entlastet und gestärkt werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um die Besteuerung der Liquidationsgewinne zu einem reduzierten Satz, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben wird, die Erleichterung bei Ersatzbeschaffung auf betriebsnotwendigem Anlagevermögen und weiteren Erleichterungen.
Besuchen Sie das ISIS-Seminar zur Unternehmensbesteuerung mit Top-Referenten!

Senkung des Gewinnsteuersatzes

Bei den juristischen Personen soll der Gewinnsteuersatz von bisher fünf auf vier Prozent gesenkt werden. Damit sollen vor dem Hintergrund des Steuerstreites zwischen der Schweiz und der EU einerseits und nach dem Auslaufen des Bonny-Beschlusses anderseits rechtzeitig Massnahmen getroffen werden, damit der Kanton und seine Gemeinden weiterhin günstige Rahmenbedingungen anbieten können.

Senkung des Höchststeuersatzes bei der Vermögenssteuer

Ein weiterer Schwerpunkt ist bei der Vermögenssteuer vorgesehen,  wo der Höchststeuersatz von 2,3 Promille auf 1,8 Promille gesenkt werden soll. Motiv dieses Vorschlags ist die Angleichung der Steuerbelastung an die Nachbarkantone.

Entlastung von Haushalten mit kleinen Einkommen

Personen mit kleinen sollen durch die Anpassung der Einkommensgrenze, für die keine Steuer zu entrichten ist, auf 7'200 Franken für alleinstehende und 13'800 Franken für verheiratete Steuerpflichtige entlastet werden. Anmerkung: Der Regierungsrat spricht hier von einer Entlastung auch der mittleren Einkommen. Diese dürften aber durch das blosse Anheben dieser Einkommensgrenze (und dem Wegfall der ersten Stufe) meines Erachtens kaum entlastet werden...

Anpassungen an Vorgaben des Bundesrechts

Neben den vier Hauptteilen werden zahlreiche weitere Änderungen des Steuergesetzes vorgeschlagen. Es handelt sich dabei zum grössten Teil um Anpassungen, welche aufgrund der Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind. Es geht dabei beispielsweise um
  • die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und
  • die straflose Selbstanzeige,
  • die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien und
  • die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.

Gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen

Es ist vorgesehen, die Gesetzesänderung gestaffelt in Kraft zu setzen. Die Entlastungen der natürlichen Personen sowie die Anpassungen aufgrund des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes sollen am 1. Januar 2012 und die Entlastung der juristischen Personen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur geplanten Steuergesetzrevision


Quelle: Medieninformation des Finanzdepartements des Kantons Schaffhausen. Redaktion und Kommentar: Peter Bättig, lic. iur. (Kontakt)

Steuermäppchen 2010

10.11.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2010 veröffentlicht.Die Publikation, die viele wesentliche Steuertabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung
    • Altersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Handänderungs- und Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Handänderungssteuern
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

AG - Regierung eröffnet Anhörungsverfahren für Steuergesetzrevision 2013

08.11.2010
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat betreffend die von ihm geplante Steuergesetzrevision 2013 eine Anhörung eröffnet. Der Regierungsrat plant, mit der Revision des Steuergesetztes eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes zu erreichen.Mit der neuen Revision sollen unter Anderem auch der Kinderabzug und der Kinderbetreuungskostenabzug erhöht, die Vermögenssteuer moderat gesenkt sowie der Tarif für Kapitalzahlungen aus der beruflichen Vorsorge reduziert werden. Der Ausgleich der kalten Progression, das heisst die Anpassung der Tarife und Abzüge an die Teuerung, soll künftig jährlich erfolgen.Daneben sind einige Bestimmungen aufgrund von geändertem Bundesrecht, neueren Gerichtsentscheiden oder aufgrund von in der Praxis erkanntem Verbesserungspotenzial zu modifizieren.Die Anhörung des Regierungsrates dauert bis Ende Januar 2011. Die Inkraftsetzung des geänderten Steuergesetzes ist auf den 1. Januar 2013 geplant.

BS - WAK mit Gegenvorschlägen zu Steuer-Initiativen

18.10.2010
Die WAK des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt hat ihre Anträge und Berichte zu den drei aktuellen steuerpolitischen Geschäften vorgelegt. Sie lehnt die so genannte «Mittelstands-Initiative» sowie die Initiative für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer ab und legt dazu je einen Gegenvorschlag mit moderateren Steuersenkungen vor. Bei der Gewinnsteuer will die WAK den Maximal-Satz wie vom Regierungsrat vorgeschlagen auf 20 Prozent senken - allerdings rascher als der Regierungsrat. Die vorgeschlagenen Senkungen bei der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer sollen gestaffelt werden und nur erfolgen bei guter Konjunkturlage und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Einkommenssteuer für natürliche Personen - Mittelstands-Initiative

Die WAK empfiehlt die Initiative der SVP zur Ablehnung. Sie ist mehrheitlich der Ansicht, dass durch die damit verbundenen Einnahmeausfälle von geschätzt CHF 115 Millionen der kurzfristig abschätzbare finanzielle Spielraum des Kantons strapaziert und zu einseitig ausgeschöpft würde.Anders als der Regierungsrat will die Kommission den Stimmberechtigten dazu aber einen Gegenvorschlag vorlegen. Dieser sieht eine schrittweise Senkung des Einkommenssteuer-Tarifs für Einkommen bis CHF 200'000 für Einzelpersonen resp. CHF 400'000 pro Ehepaar von derzeit 23.5 auf 22.25 Prozent vor. Die Senkung soll in drei Schritten ab 2012 erfolgen. Der zweite und dritte Entlastungsschritt sollen nur dann erfolgen, falls eine gute Konjunkturlage herrscht und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Initiative zur Vermögenssteuer für natürliche Personen

Die WAK empfiehlt die Initiative der FDP zur Ablehnung. Sie beantragt stattdessen, die Vermögenssteuer-Freibeträge ab 2012 auf der gleichen Höhe wie in Basel-Landschaft festzulegen (75'000 CHF pro steuerpflichtige Person resp. 150'000 CHF pro Ehepaar).

Gewinnsteuer für juristische Personen

Die WAK beantragt zudem - wie zuvor bereits der Regierungsrat - eine schrittweise Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes von derzeit 22 Prozent auf 20 Prozent. Vorgeschlagen wird ein Vorgehen in drei Schritten:
  • Zunächst soll der Gewinnsteuer-Maximal-Satz auf das Steuerjahr 2011 auf 21 Prozent gesenkt werden.
  • Zwei weitere Senkungsschritte von je einem halben Prozent erfolgen in den Folgejahren, sofern jeweils im Vorjahr keine Rezession zu verzeichnen ist und die Nettoschulden-Quote mindestens einen Promille-Punkt unter dem Schwellenwert für die Schuldenbremse (6.5 Promille) liegt.
Dadurch sollen insbesondere die ertragsstarken Basler Unternehmen entlastet werden.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt

Vermögenssteuer in der Schweiz und in den Kantonen

12.08.2010
Hinweis: Dieser Beitrag zur Vermögenssteuer in der Schweiz ist mittlerweile überholt. [intlink id="vermogenssteuer-schweiz-bund-und-kantone" type="post"]Direkt zur aktualisierten Version wechseln[/intlink]Die ESTV hat heute ihre aktualisierte Dokumentation zur Vermögenssteuer natürlicher Personen in der Schweiz und in den Kantonen veröffentlicht.  Der neuen Publikation liegt der Gesetzesstand vom 1.1.2010 zu Grunde.Die Publikation können Sie direkt unter dem folgenden Link heruterladen:

Weitere Links zur Vermögenssteuer in der Schweiz

Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

29.06.2010
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2009 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

Testen Sie jetzt die WEKA SteuerPraxis – immer aktuelle Infos zum Schweizer Steuerrecht

Zu den Steuerbelastungstabellen

UR - Totalrevision Steuergesetze per 01.01.2011

10.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri will die heute bestehenden drei Steuergesetze über die direkten Steuern, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern formell zu einem Rechtserlass zusammenführen und übergeordnetes Bundesrecht übernehmen. Materielle Schwerpunkte der Totalrevision bilden Steuerentlastungen bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und bei der Gewinnsteuer für juristische Personen. Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch lineare Steuersätze zu ersetzen.Die Vernehmlassungsantworten zeigen, dass die Vorlage mehrheitlich als positiv angesehen wird. Der Regierungsrat schlägt im Rahmen der Steuerstrategie 2010 verschiedene materielle Massnahmen für eine reduzierte Steuerbelastung vor. Dabei sind nebst mehreren Steuersenkungen auch geringfügige Anpassungen mit Steuermehrbelastungen vorgesehen.

Materielle Schwerpunkte der Steuervorlage

Steuergesetz Uri - Vorgesehene Änderungen für natürliche Personen

  • Es ist eine Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 Prozent auf 15,2 Prozent vorgesehen.
  • Zusätzlich sollen die Grundstückeigentümer steuerlich entlastet werden, indem der steuerbare Eigenmietwert neu auf 75 Prozent der Marktmiete festgelegt wird.
  • Der Vermögenssteuersatz soll von 2,6 auf 2,1 Promille sinken.
  • Der Sozialabzug soll beim Vermögen für Verheiratete von 160'000 auf 180'000 Franken und für Alleinstehende von 80'000 auf 90'000 erhöht werden.
  • Zudem ist bei der Besteuerung von Dividendeneinkünften (Dividendenbesteuerung) eine Anpassung an die gesetzliche Bestimmung der direkten Bundessteuer vorgesehen.
  • Schliesslich soll die bisherige steuerliche Besserstellung der Konkubinatspaare gegenüber den Ehepaaren beseitigt werden (Beseitigung der Heiratsstrafe).

Steuergesetz Uri - Vorgesehene Änderungen für juristische Personen

  • Der Gewinnsteuersatz bei den juristischen Personen soll von insgesamt 10,4 auf 9,4 Prozent sinken.
  • Neu ist die Besteuerung der Korporationen als juristische Personen vorgesehen.

Steuergesetz Uri - Weiter vorgesehene Änderungen

  • Der progressive Steuertarif der Grundstückgewinnsteuer soll durch einen linearen Steuersatz ersetzt werden. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, den Steuerfreibetrag von 7'000 auf 10'000 Franken zu erhöhen.
  • Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer will der Regierungsrat den progressiven Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzen und gleichzeitig den Steuerfreibetrag von 5'000 auf 15'000 Franken erhöhen. Zudem sollen Stiefkinder in steuerlicher Hinsicht den direkten Nachkommen und die Konkubinatspaare den Ehepaaren gleichgestellt werden.

Weiteres Vorgehen

Der Landrat soll in der Sommersession am 30. Juni 2010 über die Totalrevision befinden. Die Volksabstimmung ist für den 26. September 2010 vorgesehen.

Weitere Informationen zur Totalrevision der Steuergesetze des Kantons Uri


Quelle: Regierungsrat des Kantons URI

UR - Vermögenssteuer und Eigenmietwert von Grundstücken

27.04.2010
Das Amt für Steuern des Kantons Uri hat über 90 Prozent der 17'500 Grundstücke neu geschätzt. Die Schätzwerte, die bisher erhoben und verarbeitet wurden, werden den Grundstückeigentümern am 28. April 2010 eröffnet. Die bisherigen Auswertungen bestätigen, dass die Vermögenssteuerwerte im Durchschnitt um 45 Prozent und die Eigenmietwerte im Durchschnitt um 8 Prozent höher sind. Das Ausmass des Anstiegs der Steuerwerte fällt je nach Art der Liegenschaft sehr unterschiedlich aus. Es besteht von Gemeinde zu Gemeinde und innerhalb der Gemeinden eine grosse Streuung. Die neuen Steuerwerte gelten ab Steuererklärung 2011.

Beschluss für eine allgemeine Neuschätzung

Der Landrat ordnete am 20. September 2006 eine allgemeine Neuschätzung der Grundstücke an und beauftragte die Finanzdirektion, diese Neuschätzung durchzuführen. Die Urner Bevölkerung wurde im Juli 2009 über den Zwischenstand der allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke informiert.Das Ziel der allgemeinen Neuschätzung ist es, für die nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke einen steueramtlichen Verkehrswert, für die landwirtschaftlichen Grundstücke einen Ertragswert und für alle selbst genutzten Grundstücke einen Eigenmietwert festzulegen. Im Rahmen der allgemeinen Neuschätzung sind rund 17'500 Grundstücke im Kanton Uri neu zu schätzen. Ende April 2010 sind über 90 Prozent der nichtlandwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Grundstücke geschätzt. Die noch ausstehenden Schätzungen werden im Verlauf des Jahres 2010 durchgeführt und den Eigentümern eröffnet.

Auswirkungen der allgemeinen Neuschätzung

Die Beschaffenheit der Grundstücke ist im Kanton Uri sehr unterschiedlich und die letzte allgemeine Neuschätzung liegt bereits mehr als 17 Jahre zurück. Deshalb war eine Voraussage über die Veränderung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte infolge der allgemeinen Neuschätzung sehr schwierig. Der Anstieg liegt bei den Vermögenssteuerwerten im Durchschnitt bei zirka 45 Prozent, wobei die Erhöhung für Einfamilienhäuser durchschnittlich 60 Prozent und für Stockwerkeigentum 30 Prozent beträgt. Der durchschnittliche Anstieg der Eigenmietwerte liegt bei zirka 8 Prozent, wobei die Erhöhung für Einfamilienhäuser zirka 15 Prozent beträgt und für Stockwerkeigentum nahezu unverändert ist. Das Ausmass des Anstiegs der Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte ist je nach Art der Liegenschaft sehr unterschiedlich. Es besteht sowohl innerhalb der Gemeinden als auch zwischen den Gemeinden im Kanton eine grosse Streuung und die Steuerwerte sind leicht höher als zu Schätzungsbeginn angenommen.Die Finanzdirektion hat die neuen Steuerwerte mit den aktuell gehandelten Verkaufspreisen und den bezahlten Mietzinsen verglichen und dabei festgestellt, dass die neuen Steuerwerte grösstenteils unter den tatsächlichen Verkehrswerten und den bezahlten Mietzinsen liegen.

Begründung für die höheren Steuerwerte

Der Anstieg der Vermögenssteuerwerte ist begründet in Anpassungen im Schätzungssystem an die schweizerische Praxis, wonach die Grundstücke, wie vom Gesetz verlangt, neu zum vollen und nicht mehr zu einem so genannten 'billigen' Verkehrswert bewertet werden. Die Neuschätzungen berücksichtigen die Anpassungen der Boden-, Bau- und Mietpreise an die heutigen Marktpreise und auch die vielen An-, Um- und Ausbauten sowie Renovationen, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden. Die Anpassung der Kubikmeterpreise an den Zürcher Baukostenindex führt ebenfalls zu höheren Liegenschaftswerten.Ausserdem sind die Mietpreise seit 1993 um durchschnittlich 15 Prozent gestiegen. Die erwähnten Gründe führen gesamthaft zu einer Erhöhung der Eigenmietwerte um durchschnittlich 8 Prozent. Zudem werden bei an-, um- und ausgebauten sowie bei renovierten Objekten die Vermögenssteuerwerte durch die Anpassung der Kubikmeterpreise und die Eigenmietwerte durch den Anstieg des Mietpreisniveaus stärker beeinflusst als angenommen.Der unterschiedliche Anstieg der Steuerwerte innerhalb des Kantons bestätigt die Notwendigkeit der allgemeinen Neuschätzung im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und Rechtsgleichheit einerseits zwischen den Grundstückseigentümern und andererseits zwischen den Eigentümern und Mietern.Kosten der allgemeinen NeuschätzungDie Kosten der allgemeinen Neuschätzung werden je zur Hälfte vom Kanton und von den Gemeinden getragen. Die Gesamtkosten der allgemeinen Neuschätzung betrugen per Ende April 2010 rund 2.1 Mio. Franken. Somit zeichnet sich ab, dass nicht der gesamte Kredit von 2.7 Mio. Franken aufgewendet werden muss.Finanzielle Auswirkungen infolge der allgemeinen NeuschätzungDer erwartete Steuermehrertrag infolge höherer Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte wird für den Kanton, die Einwohnergemeinden, die Landeskirchen oder deren Kirchgemeinden auf rund 3.85 Mio. Franken beziffert.Der Regierungsrat beantragt mit der anstehenden Totalrevision der Urner Steuergesetze per 1. Januar 2011, die Steuermehrerträge der allgemeinen Neuschätzung durch gezielte Steuersenkungen wieder an die Urner Bevölkerung zurückzugeben. Die Steuerausfälle dieser Steuergesetzrevision betragen für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen oder deren Kirchgemeinden jährlich rund 6.39 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung des Steuermehrertrages der allgemeinen Neuschätzung resultiert für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen oder deren Kirchgemeinden ein Steuerausfall von jährlich rund 2.54 Mio. Franken.

Eröffnung und Inkrafttreten der allgemeinen Neuschätzung

Die bereits geschätzten und verarbeiteten Vermögens- und Eigenmietwerte werden den Grundeigentümern ab 28. April 2010 eröffnet und treten per 1. Januar 2011 in Kraft. Die neuen Steuerwerte sind in der Steuererklärung 2011 (Versand im Januar 2012) zu deklarieren und wirken sich somit erstmals auf die Steuerrechnung 2011 aus.
Quelle: Finanzdirektion des Kantons Uri

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
Testen Sie jetzt die WEKA SteuerPraxis - immer aktuelle Infos zum Schweizer Steuerrecht
Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen

ZH - Neues Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige

05.03.2010
Eine einfache schriftliche Mitteilung genügt als erster Schritt, um bisher nicht versteuerte Einkommen und Vermögen zu legalisieren. Dies geht aus einem neuen Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich zur so genannten Mini-Steueramnestie hervor.Das Steueramt des Kantons Zürich hat das Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen auf seiner Internet-Site aufgeschaltet. Es beschreibt, welche Möglichkeiten die Steuerpflichtigen seit Anfang Jahr haben, um einmal in ihrem Leben in den Genuss der vom Bund beschlossenen kleinen Steueramnestie zu gelangen. Die Selbstanzeiger müssen dabei
  • von sich aus tätig werden,
  • sich gegenüber den Steuerbehörden kooperativ zeigen sowie
  • ihre bisher verheimlichten Vermögen und Einkommen rückhaltlos offenlegen.
Im Gegenzug entfällt für die Selbstanzeiger die sonst übliche Busse von 20 Prozent der hinterzogenen Steuern, und es ist kein Strafverfahren wegen Steuerbetrugs zu gewärtigen. Nachsteuern und Zinsen für maximal zehn zurückliegende Jahre müssen hingegen bezahlt werden.Für die seit Anfang Jahr mögliche straflose Selbstanzeige genügt eine einfache schriftliche Mitteilung an das Steueramt.Von der Amnestie profitiert jedoch nicht, wer die verheimlichten Werte lediglich kommentarlos in der Steuererklärung aufführt.

Nachbesteuerung bei Erbschaften

Gelangen Erben in den Besitz von Vermögen, das der Erblasser nicht korrekt deklariert hat, müssen Erben die Nachsteuern nur für die letzten drei Jahre entrichten. Bedingung ist aber auch in diesen Fällen, dass die Steuerpflichtigen mit den Behörden vorbehaltlos kooperieren und sich um die Bezahlung der Nachsteuern bemühen.Zum Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige im Kanton Zürich.
Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich