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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZG prescht vor: Tiefere Steuern auf breiter Front

07.10.2022

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in zweiter Lesung verabschiedet. Für die Steuerpflichtigen relevant sind insbesondere die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, eine Senkung des Einkommenssteuertarifs und der Vermögenssteuer sowie die unbefristete Beibehaltung der ursprünglich befristet erhöhten persönlichen Abzüge.

Neben einigen technischen Änderungen, die vorgeschlagen werden, sowie Anpassungen im Ramen des StHG interessieren vor allem die folgenden Anträge des Regierungsrats:

Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung

  • Der Drittbetreuungsabzug wird von heute 6000 Franken auf neu 25 000 Franken erhöht.
  • Der Eigenbetreuungsabzug wird von heute 6000 Franken auf neu 12 000 Franken erhöht.

Senkung der Vermögenssteuer

Der Steuertarif bei der Vermögenssteuer wird um 20% gesenkt.

Senkung des Einkommenssteuertarifs und unbefristete Beibehaltung der «Covid»-Abzüge

  • Der Einkommenssteuertarif wird generell um fünf Prozent gesenkt.
  • Die von 2021–2023 befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge (Covic-Massnahmen) werden beibehalten.
Ursprünglich publiziert am
ZG