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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bundesgericht bestätigt Basel-Landschaftlichen Pauschalabzug für Liegenschaftenunterhalt

01.07.2021

Das Bundesgericht hat mit Urteil 2C_142/2019 vom 18. Mai 2021 eine Beschwerde des Mieterinnen- und Mieterverbands Baselland und Dorneck-Thierstein betreffend den Pauschalabzug für Unterhaltskosten bei privaten Liegenschaften abgewiesen.

Im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle – also völlig losgelöst von einem konkreten Einzelfall – musste das Bundesgericht beurteilen, ob die vom Landrat am 28. Juni 2018 (LRV 2018 / 316) beschlossenen und von der Stimmbevölkerung am 25. November 2018 angenommenen Pauschalabzüge für Unterhaltskosten von privaten Liegenschaften bei der Einkommenssteuer verfassungskonform sind. Der Beschwerdeführende Verband sowie eine Einzelperson bemängelten, dass die Abzüge von 20 Prozent für jüngere und 25 Prozent für ältere Gebäude zu hoch und sachfremd seien; sie seien allein wegen der damaligen Anpassung der Eigenmietwerte so festgelegt worden. Zudem seien diese im Zusammenspiel mit den tiefen Eigenmietwerten im Kanton Basel-Landschaft zu beurteilen.

Pauschalabzüge sind bundesrechts- bzw. verfassungskonform

Das Bundesgericht kam nun zum Schluss, dass die gerügten Abzüge zwar tatsächlich ausgesprochen hoch seien. Es sei jedoch nicht nachgewiesen, dass es dadurch zu einer systematischen und flächendeckenden Bevorzugung von Personen mit Liegenschaftseigentum kommen könne. Diesen Beweis hätten die Beschwerde führenden Parteien erbringen müssen. Die angefochtenen Pauschalabzüge erweisen sich daher als bundesrechts- bzw. verfassungskonform.

BL