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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Erhöhung der Prämienverbilligung um über 17 Millionen Franken beschlossen

24.09.2026

24. September 2026

Der Kanton Schwyz plant Anpassungen am Prämienverbilligungssystem.

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Eine Anpassung des Prämienverbilligungssystems steht bevor.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat die Vorlage zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz betreffend die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative verabschiedet. Durch die vorgesehenen Massnahmen sollen mehr Anspruchsberechtigte Prämienverbilligung erhalten und die Auszahlungen um über 17 Millionen Franken erhöht werden.

Die Teilrevision dient der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben aus dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenversicherungsprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Der Bund verpflichtet die Kantone, die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit einem Mindestbetrag zu verbilligen und zudem einen Anteil am verfügbaren Einkommen der Versicherten als maximale Prämienbelastung festzulegen (sogenanntes «Sozialziel»).

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz plant, die Anpassungen zwei Jahre nach Inkrafttreten der bundesrechtlichen Änderungen, konkret ab dem 1. Januar 2028, umzusetzen.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Aufhebung der Höchsteinkommensgrenzen für den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV);
  • zeitliche Flexibilität durch eingeschränkte Kompetenzdelegation an den Regierungsrat für die Festlegung von Selbstbehalt und Richtprämien;
  • Erhöhung des Vermögensfreibetrags bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens pro erwachsene Person von 25 000 Franken auf 30 000 Franken, analog zu den Ergänzungsleistungen;
  • Entfall des gemeinsamen Anspruchs auf IPV für junge Erwachsene zwischen dem 18. und 25. Altersjahr in Ausbildung zusammen mit den Eltern oder der unterstützungspflichtigen Person.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz beabsichtigt im Rahmen der eingeschränkten Kompetenzdelegation, den Selbstbehalt von 11 % auf 10 % sowie die Richtprämien von 90 % auf 85 % der kantonalen Durchschnittsprämien abzusenken.

Gemäss Schätzungen werden durch die Teilrevision rund 35,3 % der Einwohner des Kantons Schwyz (insgesamt über 58 000 Personen) Anspruch auf IPV haben (zum Vergleich: 2024 lag der Anteil bei 24,2 % bzw. 40 093 Personen). Die Gesamtaufwendungen für die IPV werden voraussichtlich auf Basis der Zahlen aus dem Jahr 2025 mit der neuen Regelung auf 111,4 Millionen Franken steigen, was einer Erhöhung von 17,3 Millionen Franken gegenüber dem Jahr 2025 entspricht.

Die Anpassungen sollen vor dem 1. Januar 2028 in Kraft treten, um die Anmeldung sowie die Berechnung für das Anspruchsjahr 2028 zu ermöglichen.

Staatskanzlei

linie_fuer_news.png?fp=2 Regierungsrat Damian Meier, Vorsteher des Departements des Innern

Ursprünglich publiziert am
SZ