GL - Regierungsrat beantragt Überweisung der Motion zur Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen
Die Kommission für Finanzen und Steuern des Landrates des Kantons Glarus hat die Motion «Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen» eingereicht. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus die Überweisung. Damit soll den Gemeinden ab 2029 die Möglichkeit gegeben werden, eine solche Steuer eigenständig einzuführen.
Die landrätliche Kommission Finanzen und Steuern reichte am 10. September 2026 die Motion «Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen» ein. Sie verlangt rechtliche Grundlagen, mit denen die Gemeinden ab 2029 eine Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften einführen können. Begründet wird der Vorstoss damit, dass insbesondere Gemeinden mit einem hohen Zweitwohnungsanteil durch eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zusätzliche eigene Einnahmen generieren und so ihre finanzielle Autonomie stärken können.
Entscheid den Gemeinden überlassen
Per 1. Januar 2029 erfolgt schweizweit ein Systemwechsel bei der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum, da der Eigenmietwert entfällt. Gleichzeitig werden neue kantonale Kompetenzen für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften geschaffen. Obwohl der Regierungsrat des Kantons Glarus die Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer grundsätzlich kritisch beurteilt, befürwortet er die Motion als Teil eines Kompromisses im Zusammenhang mit der Revision des kantonalen Finanzausgleichs. Die Vorlage verlangt keine allgemeine Besteuerung des Grundeigentums. Über die Erhebung kann jede Gemeinde selbst entscheiden. Für finanzschwächere Gemeinden mit einem hohen Zweitwohnungsanteil wie Glarus Süd bietet die neue Steuer eine wertvolle Gelegenheit, die Eigenverantwortung zu stärken und zusätzliche Einnahmen zur Mitfinanzierung öffentlicher Aufgaben zu generieren. Der Regierungsrat ist bereit, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen im Rahmen der für die Landsgemeinde 2028 geplanten Steuergesetzrevision auszuarbeiten. Die Motion sowie die Stellungnahme des Kantons Glarus sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.