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Stempelsteuer - Abschaffung bereits 2015?

02.07.2011

Die ESTV hat eine Studie zu einer möglichen Abschaffung der Stempelsteuern veröffentlicht, worin die einzelnen Kategorien der Stempelabgaben aufgrund ihrer Wirkungen auf die Standortattraktivität und die Effizienz beurteilt wurden. Die Studie setzt eine Massnahme der Finanzmarktstrategie des Bundesrates um und nimmt verschiedene parlamentarische Vorstösse zur Abschaffung der Stempelsteuer auf.

Zuerst Emissionsabgabe abschaffen

Die Emissionsabgabe schneidet gemäss der Studie punkto Standortattraktivität und Effizienz nun schlechter ab als die Umsatzabgabe und sollte daher zuerst abgeschafft werden, falls dazu der politische Wille besteht. Die Versicherungsabgabe wird in der Studie differenziert beurteilt: Die ersatzlose Abschaffung wird nur insoweit als positiv beurteilt, als sie Versicherungen der Unternehmen belastet.

Gestaffelte Abschaffung oder komplette Abschaffung bereits 2015

Die Studie zeigt auf, wie und innert welchem Zeitraum die Stempelabgaben abgeschafft werden könnten. Sie geht dabei auch auf die Gegenfinanzierung der damit verbundenen Mindereinnahmen ein.Die Studie zeigt zwei Varianten, wie die Stempelabgaben abgeschafft werden könnten. Diese unterscheiden sich in der zeitlichen Abfolge voneinander.

  • Die erste Variante sieht vor, die Abgaben gestaffelt bis ins Jahr 2018 abzuschaffen. Gegenfinanziert werden könnte die Abschaffung ab 2017 mit der Unterstellung aller Kommissionen für Finanzdienstleistungen unter die Mehrwertsteuer (MWST), was steuersystematisch konsequent wäre, sowie mit der Weiterführung der MWST-Erhöhung, die temporär zu Gunsten der IV beschlossen wurde und deren Zweckbindung zu Gunsten der IV dann ausläuft. Zudem bräuchte es zusätzliche Massnahmen bei den Ausgaben, damit die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden können.
  • In der zweiten Variante würden die einzelnen Stempelabgaben bis 2015 abgeschafft. Diese vergleichsweise rasche Abschaffung setzt einen politischen Entscheid zum Umbau des Steuersystems des Bundes voraus. Zur Gegenfinanzierung würden sich unter dem Aspekt der Effizienz Massnahmen wie die Erhöhung der CO2-Steuer auf Treibstoffen oder eine Erhöhung der MWST anbieten. Ansonsten kämen auch die Einführung von Bundes-Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern sowie die Erhöhung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen in Frage. Eine ausgabenseitige Gegenfinanzierung erübrigt sich in diesem Fall.

Bestimmte Stempelabgaben können der Studie zufolge eine Unterbesteuerung bei der Mehrwertsteuer oder der Einkommenssteuer ganz oder teilweise ausgleichen. Dabei geht es in erster Linie um mehrwertsteuerbefreite Bank- und Versicherungsgeschäfte (Wertschriftenhandel, Vermögensverwaltung, Sach- und Vermögensversicherung) sowie um einkommenssteuerfreie einmalprämienfinanzierte rückkaufsfähige Kapitalversicherungen. Diese Ausgleichsfunktion der Stempelabgaben wird in der Studie gewürdigt und bei der Frage der Gegenfinanzierung berücksichtigt.

Umsetzung der Finanzmarktstrategie

Die Erarbeitung der vorliegenden Studie geht auf den Bericht „Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik der Schweiz“ zurück, der am 16. Dezember 2009 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Zu den darin vorgeschlagenen Massnahmen gehörte auch, die Finanzierung einer über eine längere Zeitperiode gestaffelten Abschaffung der Stempelabgaben zu prüfen. Zudem verlangen mehrere parlamentarische Vorstösse eine schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben. Aufgrund dieser Ausgangslage wurde im EFD eine Arbeitsgruppe einberufen, deren Ergebnisse nunmehr vorliegen.Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe dienen gemäss der Medienmitteilung des EFD als Orientierungshilfe und stellen kein Präjudiz für weitere Entscheidungen des Bundesrates dar. Sie stünden im Einklang mit den vom Bundesrat bereits eingeleiteten Massnahmen wie etwa dem Vorschlag zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital im Rahmen der „Too-big-to-fail“-Vorlage und der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, welche im Rahmen einer weiteren Unternehmenssteuerreform geprüft wird.

Umsatzabgabe ertragsmässig am bedeutendsten

Seit dem Jahre 2002 bewegen sich die Einnahmen des Bundes aus den Stempelabgaben in einer Bandbreite von 2,6 bis 3 Milliarden Franken jährlich. Mehr als die Hälfte dieser Einnahmen stammen aus der Umsatzabgabe. Den Rest der Einnahmen generieren je etwa hälftig die Abgaben auf Versicherungsprämien und die Emissionsabgabe.

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