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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuererleichterungen für Start-Ups – Bundesrat ist skeptisch

13.09.2013

Der Bundesrat hat heute den Bericht «Steuerausfälle aufgrund der Steuerbefreiung von Start-up-Unternehmen» verabschiedet. Darin werden – in Erfüllung eines Postulats von Christophe Darbellay – die Auswirkungen von speziellen Steuererleichterungen für Start-Ups, die Innovationen entwickeln, untersucht.In der Schweiz werden jährlich etwa 12‘000 Unternehmen gegründet, wovon sich fünf Jahre nach der Gründung etwa die Hälfte noch wirtschaftlich betätigt. Im nun vorgelegten Bericht prüfte der Bundesrat insbesondere, ob neu gegründete innovative Unternehmen während maximal sechs Jahren

  • von der Stempelabgabe und der Kapitalsteuer befreit werden und
  • ihre Gewinne zu einem sehr vorteilhaften Satz besteuert werden sollen.

Grundsatzproblem: Was ist ein innovatives Unternehmen?

Eine Klassierung dieser Unternehmen in innovative und nicht-innovative Unternehmensgründungen gestaltet sich schwierig und liefert eine grosse Bandbreite an Schätzungen, schreibt der Bundesrat in seinem Bericht.  Darum tut er sich auch mit einer Einschätzung der möglichen Steuerausfälle sehr schwer.Es bestehen gemäss Bundesrat zudem Risiken, namentlich

  • dass «alte» Unternehmen Teile organisatorisch auslagern und als «neue innovative Start-ups» deklarieren würden.
  • dass bestehende Unternehmen, die ihre Unternehmenstätigkeit in innovativer Weise verändern, gegenüber neu Gegründeten Unternehmen einen Nachteil hätten.

Förderungskoordination als weiteres Problem

Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass innovative Unternehmen derzeit sowohl mit Hilfe von kantonalen Steuererleichterungen als auch durch die Neue Regionalpolitik gefördert werden können. Auch wird im Rahmen der Erfüllung eines weiteren Postulates geprüft, ob Unternehmen, die in der Forschung und Entwicklung tätig sind, steuerlich gefördert werden können.

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