Befreiung der «Fiduciarie statiche» von den Stempelabgaben tritt am 1.3.2018 in Kraft
31.01.2018
Ab dem 1. März 2018 sind Organisationen, die zum Zweck der Steuersicherung zwischen Kundinnen und Kunden im Ausland und deren Schweizer Bank geschaltet sind, von der Umsatzabgabe befreit. Die neue Regelung betrifft insbesondere die italienischen Fiduciarie statiche. Italienische Kundinnen und Kunden von Schweizer Banken profitieren von der Änderung und können neu Wertschriften ohne mehrfache Belastung mit der Umsatzabgabe kaufen und verkaufen.Weitere Infos zum Thema