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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

STAF - Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2020

24.05.2019

Im Zuge der Umsetzung der STAF wird die Eidgenössische Steuerverwaltung die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2020 nicht mehr auf Unternehmen anwenden.

In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Als Folge werden unter anderem die gesetzlichen Regelungen für kantonale Statusgesellschaften aufgehoben. Der Bundesrat hat am 28. September 2018 angekündigt, dass die STAF am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Er hat dies noch formell zu beschliessen.

Wie bereits kommuniziert, werden in diesem Zusammenhang auch auf Praxisstufe die Regelungen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches (Bundespraxen) gänzlich abgeschafft.

Anders als die Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften bedarf die Abschaffung dieser Bundespraxen keiner gesetzlichen Anpassung.

Die Bundespraxen zur internationalen Steuerausscheidung bei Prinzipalgesellschaften und zu den Swiss Finance Branches können somit ab dem 1. Januar 2020 von Steuerpflichtigen nicht mehr angewandt werden.


Quelle: Mitteilung der EStV vom 22.05.2019