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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Kanada

21.12.2011

Das Änderungsprotokoll vom 22. Oktober 2010 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Kanada ist am 16. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung. Das DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch, die gemäss den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind und dem OECD-Standard entsprechen.

Wichtigste Neuerungen im DBA Schweiz / Kanada

Nebst dem Informationsaustausch nach OECD-Standard haben die Schweiz und Kanada vereinbart, Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und an die Zentralbank von der Quellensteuer zu befreien. Auch Zinsen unter nicht verbundenen Personen sind künftig quellensteuerbefreit. Ausserdem wurde der Anwendungsbereich der Quellensteuerbefreiung bei Lizenzgebühren ausgeweitet und eine Schiedsgerichtsklausel eingeführt. Schliesslich bringt das Änderungsprotokoll für in der Schweiz wohnhafte Empfänger kanadischer Sozialversicherungsleistungen eine Beseitigung der bisherigen Doppelbesteuerung solcher Leistungen.

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