Gemeindefinanzausgleich 2027: Über 109 Millionen Franken werden umverteilt
Im Jahr 2027 erhalten 134 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge im Umfang von rund 109,3 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 105,4 Millionen Franken, die zwischen den Gemeinden umverteilt wurden. Dies entspricht einer Zunahme von 3,7 Prozent. Das geht auf die gestiegenen Steuererträge zurück, die in die Berechnung des Ressourcenausgleichs einfliessen.
62 Gemeinden leisten Finanzausgleichsabgaben in der Höhe von 77,4 Millionen Franken. Die verbleibenden rund 32 Millionen Franken werden über den Kanton finanziert. Die dafür benötigten Mittel stammen aus den kantonalen Erträgen der Steuerzuschläge, die zweckgebunden für den Finanzausgleich erhoben werden.
Nicht alle Gemeinden gleich stark betroffen
Auf der Geberseite leistet die Stadt Baden mit 26 Prozent (20,14 Millionen Franken) knapp mehr als einen Viertel aller Finanzausgleichsabgaben. Die Städte Baden und Aarau (8,79 Millionen Franken) finanzieren zusammen über einen Drittel. Insgesamt erbringen die 10 Gemeinden mit den höchsten Abgaben 70 Prozent des Abgabevolumens. Auf der Beitragsseite erhalten die 10 Gemeinden mit den höchsten Zuwendungen zusammen 40 Prozent aller Beiträge.
Absolut gesehen leisten neben Baden und Aarau die Gemeinden Kaiseraugst, Rheinfelden und Döttingen die höchsten Abgaben in den Ausgleichstopf. Die grössten Beitragsempfänger sind die Gemeinden Reinach, Neuenhof, Menziken, Oberentfelden und Wohlen.
Werden die Zahlungen pro Einwohnerin und Einwohner verglichen, verändern sich die Spitzenplätze: Die höchsten Beiträge pro Kopf erhalten Oberhof, Densbüren, Mandach, Schmiedrued und Menziken, die grösste Abgabenlast tragen Oberwil-Lieli, Baden, Kaiseraugst, Döttingen und Ennetbaden.
Geänderte rechtliche Grundlagen
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat Anfang Juni 2026 Änderungen im Finanzausgleichsgesetz und im Finanzausgleichsdekret beschlossen. Bei der Berechnung des Finanzausgleichs 2027 kommen die neuen Rechtsgrundlagen erstmals zur Anwendung. Die Änderungen sind aber noch nicht rechtskräftig, weil die Referendumsfrist noch läuft. Sollte die Gesetzesänderung nicht per 1. Januar 2027 in Kraft treten können, so würde der Finanzausgleich 2027 auf der Basis des alten Rechts nochmals neu berechnet.
Die Berechnung nach neuem Recht hat zur Folge, dass das Volumen des Soziallastenausgleichs sinkt. Auch ohne Dekretsänderung würden sich die Beiträge und Abgaben in diesem Gefäss gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Millionen Franken reduzieren (-6 Prozent). Unter Berücksichtigung der neuen Gesetzgebung beträgt der Rückgang 2,8 Millionen Franken (-15 Prozent).
Fast unverändert bleiben die Volumina beim Bildungslastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich. Aufgrund der Rechtsänderung kommt der räumlich-strukturelle Lastenausgleich nun allerdings 98 Gemeinden zugute gegenüber 58 Gemeinden im Vorjahr. Für viele Gemeinden, die diesen Ausgleich beziehen, sinkt daher der Beitrag – vor allem bei jenen Gemeinden, die bisher ausserordentlich stark von diesem Gefäss profitiert haben.
In den Jahren 2027 und 2028 gilt eine Übergangsregelung. Für 2027 bedeutet dies, dass die Berechnung in den beiden betroffenen Lastenausgleichsgefässen Soziallastenausgleich und räumlich-struktureller Lastenausgleich zunächst nur zu einem Drittel nach neuem Recht und noch zu zwei Dritteln nach altem Recht erfolgt.
Hinweis:Finanzausgleich kennt verschiedene Ausgleichsinstrumente
Der Finanzausgleich besteht aus zwei Teilen: dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich. Der Ressourcenausgleich gleicht Unterschiede in der finanziellen Stärke der Gemeinden aus. Gemeinden mit wenig Steuereinnahmen bekommen Geld, Gemeinden mit vielen Einnahmen zahlen Abgaben ein. Reicht das nicht aus, erhalten finanziell schwache Gemeinden zusätzlich sogenannte Mindestausstattungsbeiträge, damit sie mindestens 84 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinden erreichen. Der Lastenausgleich hilft Gemeinden, die besonders hohe Ausgaben haben – zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Soziales oder wegen ihrer geografischen Lage. Wer weniger stark belastet ist, zahlt in diesen Ausgleich ein.