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SZ: Aktualisiertes Merkblatt zum Einkauf in die berufliche Vorsorge BVG

17.06.2022

Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat das Merkblatt «Einkauf in die berufliche Vorsorge – Sperrfristen beim Kapitalbezug» redaktionell überarbeitet und an die Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst.

Nach der neuen Regelung gilt die für den steuerlichen Abzug des Einkaufs vorausgesetzte Einhaltung der dreijährigen Sperrfrist für den Kapitalbezug nach Art. 79b Abs. 3 BVG auch dann, wenn die Vorsorgeeinrichtung des Einkaufs und diejenige des Kapitalbezugs nicht identisch sind oder die Kapitalleistung von einem Freizügigkeitskonto einer anderen Erwerbstätigkeit bezogen wurde. Als Ausnahme vom Grundsatz der Sperrfristeinhaltung kann ein Ehegatte nach einer Scheidung einen Wiedereinkauf in seine berufliche Vorsorge auch dann abzugswahrend vornehmen, wenn die Sperrfrist beim nachfolgenden Kapitalbezug nicht eingehalten wurde. Die Anpassungen gelten ab sofort.

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