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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH - Quellensteuer-Abrechnung ab sofort elektronisch einreichen

03.12.2014

Alle Arbeitgeber, die Quellensteuern abrechnen müssen, können dies im Kanton Zürich ab sofort einfacher, nämlich in elektronischer Form tun: Möglich ist dies dank einem neuen Webportal, welches das Kantonale Steueramt aufgeschaltet hat.Das Webportal Quellensteuer basiert auf der gleichen Plattform wie das Angebot zum elektronischen Ausfüllen der ordentlichen Steuererklärung («ZHprivate Tax»). Datenschutz und Datensicherheit sollten somit gewährleistet sein, wie das Steueramt schreibt.

Übermittlung direkt aus der Lohnbuchhaltung möglich

Unternehmen, Vorsorgeeinrichtungen, Versicherer, Veranstalter und andere Arbeitgeber können nun sämtliche Quellensteuerabrechnungen elektronisch einreichen und Neuanstellungen quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer dem Steueramt online melden. Im Webportal steht ein Berechnungsmodul zur Verfügung. Zudem können die Daten neu elektronisch direkt aus der Lohnbuchhaltung übermittelt werden (csv-File). Die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer können ihre Anträge zur Neuveranlagung ebenfalls über das Webportal elektronisch einreichen.Das Webportal Quellensteuer ist unter www.steueramt.zh.ch/quellensteuer verfügbar.