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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Japan

29.12.2011

Das am 21. Mai 2010 unterzeichnete revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan tritt am 30. Dezember 2011 in Kraft. Das Abkommen enthält eine OECD-Amtshilfeklausel.

Dividenden

Dividendenzahlungen zwischen Gesellschaften, die mit mindestens 50 Prozent der Stimmrechte verbunden sind, profitieren künftig vom Nullsatz.Liegt die Beteiligung über 10 Prozent der Stimmrechte, verbleibt eine Residualsteuer von 5 Prozent.

Lizenzgebühren

Für Lizenzgebühren gilt künftig der generelle Nullsatz.

Zinszahlungen

Schliesslich werden künftig auch Zinszahlungen an Finanzinstitute (Banken, Versicherungen oder Rückversicherungen, Effektenhändler) oder an Vorsorgeeinrichtungen von der Quellenbesteuerung befreit.

Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Das Abkommen tritt gemäss Vertragstext am 30. Dezember 2011, in Kraft. Die Bestimmungen des Abkommens finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.

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