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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Verrechnungssteuerreform wird wieder aufgenommen

26.06.2019

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die sistierte Reform der Verrechnungssteuer wieder aufzunehmen. Im Herbst soll eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen.

Der Bundesrat will den Fremdkapitalmarkt Schweiz stärken und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer im Inland ausdehnen. Bei den Eckwerten hat sich der Bundesrat auf die Subkommission der WAK-N abgestützt, welche ebenfalls mit einer Reform der Verrechnungssteuer   beauftragt ist (Parlamentarische Initiative 17.494) und ihre Arbeiten mit dem Bundesrat koordiniert.

Kernelement des Reformvorschlags ist zum einen die Befreiung inländischer juristischer Personen und ausländischer Anleger von der Verrechnungssteuer in Schweizer Zinsanlagen. Dadurch kann der Schweizer Anleihenmarkt wesentlich gestärkt werden. Zum anderen soll der Sicherungszweck für natürliche Personen im Inland ausgedehnt und so die Steuerhinterziehung bekämpft werden. Die technische Umsetzung dieser Kernelemente bringt neue Aufgaben für Banken und potenziell auch für die Verwaltung mit sich.

Totalrevision mit Abschaffung der Umsatzabgabe kein Thema

Die Umsetzung einer umfassenden Steuerreform ist aus Sicht des Bundesrates aufgrund der Mindereinnahmen in Milliardenhöhe derzeit ausgeschlossen. Eine solche Reform würde die vollständige Abschaffung der Umsatzabgabe (bis zu 1,2 Milliarden Franken Mindereinnahmen) und/oder eine Senkung des Steuersatzes auf Beteiligungserträgen bei der Verrechnungssteuer (1,6 Milliarden Franken Mindereinnahmen gemäss einer Studie der KPMG) beinhalten.


Quelle: Medienmitteilung der ESTV vom 26.06.2019