Ausgleich der kalten Progression: Der Kanton passt Tarife und Abzüge an
Regierungsratssitzung vom 29. September 2026 • Zur Berücksichtigung der kalten Progression müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat die Revision der entsprechenden Verordnung genehmigt und setzt sie per 1. Januar 2027 in Kraft.
Nach einer Gehaltserhöhung sind bei progressiven Steuertarifen höhere Steuern zu entrichten. Dies kann bei gleichbleibender Kaufkraft zu einer schleichenden Steuererhöhung führen, welche als kalte Progression bezeichnet wird. Durch den jährlichen Ausgleich der kalten Progression (u.a. durch Anpassen der Steuertarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern des Kantons Glarus) wird diesem Umstand Rechnung getragen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Steuerpflichtigen bei gleichbleibender Kaufkraft keine teuerungsbedingte höhere Steuerbelastung zu tragen haben.
Die Teuerung zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 30. Juni 2026 beträgt gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) 0,47 Prozent. Die Tarife und die Abzüge sind deshalb für das Steuerjahr 2027 anzupassen. Dazu muss die kantonale Verordnung über die kalte Progression (KVKP) totalrevidiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Der vorgesehene Ausgleich der kalten Progression bei den Kantons- und Gemeindesteuern führt zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 150'000 Franken beim Kanton (inkl. kantonale Bausteuer), rund 158'000 Franken bei den Gemeinden (inkl. Bausteuer der Gemeinden Glarus Nord) und rund 10'000 Franken bei den Kirchgemeinden.
Kalte Progression
Der Begriff der kalten Progression bezeichnet den Umstand, dass bei progressivem Steuertarif eine steuerpflichtige Person aufgrund eines gestiegenen Nominaleinkommens – trotz gleichbleibendem realem Einkommen – einem höheren Durchschnittssteuersatz unterliegt. Dies führt zu einer Verminderung der Kaufkraft. Durch den Ausgleich der kalten Progression (u.a. durch Anpassen der Steuertarife und Abzüge) kann diesem Phänomen entgegengewirkt werden (Quelle: Schweizerische Steuerkonferenz SSK).