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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Argentinien

20.03.2014

Die Schweiz und Argentinien haben heute ein neues DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahre 1997 und entspricht dem aktuellen internationalen Standard beim Informationsaustausch. Ansonsten übernimmt das Abkommen die meisten Regelungen des bisherigen Abkommens.Hintergrund des neuen Abkommens ist die Kündigung des bisherigen – provisorisch angewendeten – Doppelbesteuerungsabkommens seitens Argentinien am 16.01.2012.Das neue Abkommen erfüllt den geltenden internationalen Amtshilfestandard, das heisst den Informationsaustausch auf Anfrage. Hingegen ist der automatische Informationsaustausch noch nicht Gegenstand des neuen DBA mit Argentinien. Dieser müsse sich, so der Bundesrat, zuerst als internationaler Standard etablieren, bevor er Gegenstand bilateraler Gespräche sein könne.Das Abkommen muss noch die Parlamente der Schweiz und Argentiniens passieren, bevor es in Kraft treten kann. So lange bleibt der schweizerisch-argentinische Notenaustausch aus dem Jahre 1950 betreffend die Besteuerung von Transportunternehmen der Schiff- oder Luftfahrt anwendbar.

DBA Argentinien – weitere Informationen zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen