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Die Schweiz schliesst sich den Eckwerten zur internationalen Unternehmensbesteuerung unter Bedingungen an

02.07.2021

Das so genannte Inclusive Framework der OECD mit aktuell 139 Mitgliedländern hat am 1. Juli 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz schliesst sich diesen im Sinn der Weiterführung der Arbeiten an und hält an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest.

Ursprünglich war das OECD-Projekt lanciert worden, um international tätige Digitalkonzerne ohne physische Marktpräsenz steuerlich besser erfassen zu können. Im Laufe der Beratungen weitete sich der Fokus auf eine generelle Mindestbesteuerung grosser international tätiger Unternehmen aus.

Worum geht's grundsätzlich bei den geplanten Regelungen der Unternehmensbesteuerung auf OECD-Ebene

Die Eckwerte sehen

  • eine Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktländer sowie
  • einen globalen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent

vor.

Grosse Unternehmen betroffen – aber natürlich auch der Wirtschaftsstandort

Die jetzt vorgeschlagenen neuen Regeln sind in zwei Säulen gegliedert und werden grosse, international tätige Unternehmen betreffen. Bis Ende 2021 soll die OECD die Details erarbeiten:

  • Säule 1 sieht eine Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten vor. Unternehmen mit über 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10 Prozent Gewinnmarge müssen einen Teil ihres Gewinns im Marktgebiet versteuern. Dies dürften gemäss Bundesrat in der Schweiz weniger als eine Handvoll Grossunternehmen sein.
  • Säule 2 sieht einen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent vor für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro. Diese Umsatzschwelle übertreffen gemäss Analysen des Bundesrates rund 200 Schweizer Unternehmen plus eine Vielzahl von Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne.

Anschluss trotz grösserer Bedenken

Die Schweiz – wie einige weitere Länder – hat sich den Eckwerten trotz grosser Bedenken im Sinn der Weiterführung des Projekts und unter Bedingungen angeschlossen. Die Schweiz verlangt aber explizit, dass

  • bei der definitiven Ausgestaltung der Regeln die Interessen kleiner, innovativer Länder angemessen berücksichtigt und
  • bei der Umsetzung die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden.
  • Zudem sollen die neuen Regeln von den Mitgliedsländern einheitlich angewendet werden und
  • bei der Mindestbesteuerung eine ausgewogene Lösung zwischen Steuersatz und Bemessungsgrundlage gefunden werden.

Entsprechend hat die Schweiz auch an der gestrigen Sitzung des Inclusive Framework interveniert.

Zweck des Abkommens auch das Verhindern eines Flickenteppichs von Einzelstaatenlösungen

Eine multilaterale Einigung soll ein Wirrwarr nationaler Lösungen verhindern und so Rechtssicherheit schaffen. Zahlreiche, vor allem grosse Staaten, hatten für den Fall des Scheiterns einer OECD-Lösung nationale Alleingänge angekündigt. Potentiell betroffene Unternehmen in der Schweiz hatten im Vorfeld die Wichtigkeit einer multilateralen Einigung betont.

Ideen für Erhalt der Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort dringend gesucht

Parallel zu den weiteren Arbeiten der OECD erarbeitet das EFD, wie der Bundesrat mitteilte, in enger Zusammenarbeit mit weiteren Departementen und unter Einbezug von Kantonen, Städten, Wirtschaft und Wissenschaft bis im 1. Quartal 2022 Vorschläge an den Bundesrat, welche die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes sichern und international akzeptiert sind.

Ursprünglich publiziert am