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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Familienfonds und Familienzulagen - Verstärkung der Unterstützung der Kaufkraft der Familien

15.10.2026

Kantonaler Familienfonds

Der kantonale Familienfonds ermöglicht die Gewährung von Sozialhilfe in Form einer Haushaltszulage für alleinstehende Personen oder Paare mit Wohnsitz im Kanton Wallis, die ein geringes Einkommen haben und Kinder betreuen. Die steuerlichen Einkünfte bestimmen das Recht auf Leistungen.

Für 2026 hat der Staatsrat des Kantons Wallis beschlossen, den Begünstigtenkreis beizubehalten und die gezielten Beträge für die am stärksten benachteiligten Familien zu erhöhen. Die in 2026 gewährten Beträge werden somit bis zu 280 Franken im Vergleich zum Jahr 2025 steigen. Dank dieser zusätzlichen Unterstützung können die betroffenen Haushalte je nach Einkommen nun einen jährlichen Betrag von bis zu 2'750 Franken erhalten. Schätzungen zufolge sollten bis Ende Dezember 2026 etwa 10'700 Familien von der Haushaltszulage profitieren. Insgesamt sollen rund 22 Millionen Franken ausgezahlt werden, was etwa 1,1 Millionen Franken mehr ist als der für 2025 vorgesehen Betrag.

Diese Erhöhung bietet zusätzliche Unterstützung für wirtschaftlich schwache Familien, um ihre Ausgaben zu bewältigen und ihre Kaufkraft zu erhalten. Der Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der Arbeitgeber zu den Familienzulagenkassen finanziert, basierend auf einem Beitrag von 0,18% der AHV-Löhne.

Familienzulagen

Gemäss dem Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (LALAFam) legt der Staatsrat des Kantons Wallis den Beitragssatz der Arbeitnehmer maximal bei 0,42% der Löhne fest. Dieser Satz betrug 0,13% im Jahr 2026. Für das Jahr 2027 hat der Staatsrat beschlossen, den Beitragssatz der Arbeitnehmer auf 0,10% zu senken. Diese Senkung wird durch das Wachstum der Lohnsumme ermöglicht.

Anlage

Einkommensgrenzen und Beträge 2026 der Haushaltszulage

Einkommensgrenzen

Haushaltszulagen

Alleinstehende Person mit einem Kind

Paar oder unverheiratete Eltern mit einem Kind

2025

2026

∆

Subv. à 100 %

0.–

0.–

2’470.–

2’750.–

280.-

Klasse 1

42’073.–

53’626.–

2’310.–

2’550.–

240.-

Klasse 2

46’083.–

59’241.–

2’150.–

2’350.–

200.-

Klasse 3

50’094.–

64’855.–

1’990.–

2’150.–

160.-

Klasse 4

54’105.–

70’469.–

1’830.–

1’950.–

120.-

Klasse 5

58’116.–

76’084.–

1’670.–

1’750.–

80.-

Klasse 6

62’127.–

81’698.–

1’510.–

1’550.–

40.-

Klasse 7

66’138.–

87’313.–

1’350.–

1’350.–

-

Für jedes zusätzliche Kind werden die folgenden degressiven Ergänzungen zu den Einkommensgrenzen hinzugefügt:

  • für das 2e Kind: 11'000.-
  • für das 3e Kind: 8’800.-
  • für das 4e Kind und jedes folgende Kind: 6’600.-
Ursprünglich publiziert am
VS