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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Familienzulagen

Bundesrat lehnt CVP-Initiative für steuerbefreite Kinder- und Ausbildungszulagen ab

23.10.2013
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur CVP-Initiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ verabschiedet und empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Familien sollen weiterhin vorwiegend mit Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts gefördert werden. Nach Ansicht des Bundesrates wird im Steuerrecht den Kinderkosten bereits heute angemessen Rechnung getragen, was zur Folge hat, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer bezahlt. Eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen wäre nicht zielgerichtet und würde zu Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen.

Bestehende Förderungsmassnahmen effizienter als Entlastungsmassnahmen

Bund, Kantone und Gemeinden betrieben, so der Bundesrat in seiner Argumentation, schon heute eine nachhaltige und soziale Familienpolitik. Diese beruht allerdings weit gehend auf Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts. Allein die staatlich verbilligten Krankenkassenprämien machen ein Volumen von jährlich rund 4 Milliarden Franken aus. Anfang 2009 wurden zudem gesamtschweizerische Mindestbeträge für Familienzulagen eingeführt. Mit dem Erwerbsersatz bei Mutterschaft wurden weitere Entlastungen geschaffen. Diese direkte Förderung erweise sich, davon gibt sich der Bundesrat in seiner Medienmitteilung überzeugt, im Vergleich zu steuerlichen Entlastungsmassnahmen als effektiver, effizienter und transparenter.Auch im Steuerrecht werde bereits heute den Kinderkosten mittels verschiedenen Abzügen angemessen Rechnung getragen. Diese Abzüge bewirkten eine substanzielle Erleichterung bei Familien mit Kindern gegenüber Steuerpflichtigen ohne Kinder.

Nutzen der CVP-Initiative gering

Die von der CVP Schweiz am 5. November 2012 eingereichte Volksinitiative fordert zusätzliche Vergünstigungen für Familien mit Kindern durch die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Kinder- und Ausbildungszulagen unterliegen heute als Lohnbestandteil vollumfänglich der Einkommensbesteuerung, da sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen erhöhen.Eine steuerliche Freistellung erweist sich nach Aussage des Bundesrates als zu wenig zielgerichtet. Der bundesrat sieht auch eine soziale Ungleichbehandlung, indem die Initiative Familien mit höheren Einkommen progressionsbedingt stärker begünstigen würde, während Familien mit tieferen Einkommen kaum oder gar nicht profitieren würden. Zudem könnten Familien mit Kindern, die heute keine direkte Bundessteuer bezahlen, zumindest auf Stufe Bund nicht weiter entlastet werden.

Erhebliche Einbussen von rund 1 Mia pro Jahr bei Bund und Kantonen

Diesem geringen Nutzen stehen die ins Gewicht fallenden finanziellen Auswirkungen einer Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen gegenüber. Bei der direkten Bundessteuer hätte eine Annahme der Initiative jährlich rund 200 Millionen Franken Mindereinnahmen zur Folge. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern wäre mit Ausfällen von rund 760 Millionen Franken zu rechnen.

Exkurs: Familienzulagen und kinderbedingte Entlastungen im heutigen Steuerrecht

Familienzulagen sind eine Einkommensergänzung, welche Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen soll. Seit 2009 gelten gesamtschweizerische Mindestbeträge:
  • Eine Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken im Monat (d.h. mindestens 2400 Franken pro Jahr) und
  • eine Ausbildungszulage mindestens 250 Franken im Monat (d.h. mindestens 3000 Franken pro Jahr).
Mehr als ein Drittel der Kantone hat höhere Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt. Familienzulagen unterliegen heute als Lohnbestandteil vollumfänglich der Einkommensbesteuerung, da sie das verfügbare Einkommen der steuerpflichtigen Person erhöhen.Sowohl im Bundesrecht wie im kantonalen Recht sind heute verschiedene kinderbedingte Abzüge vorgesehen. Die geltenden Kinderabzüge belaufen sich je nach Kanton auf 5000 Franken bis 18'600 Franken pro Kind. Bei der direkten Bundessteuer gelten folgende Vergünstigungen:
  • Kinderabzug: 6500 Franken pro Kind
  • Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen: 700 Franken pro Kind
  • Abzug für Kinderfremdbetreuungskosten: maximal 10'100 Franken pro Kind
  • Elterntarif: 251 Franken pro Kind (Abzug vom Steuerbetrag)

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Medienmitteilung von Bundesrat und EFD vom 23.10.2013

Familienzulagenregister

16.03.2009
Mit einem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind Zulagen nicht mehrfach bezogen werden können und dass der administrative Aufwand bei der Abklärung des Anspruchs auf die Zulagen vermindert wird. Das Register soll am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden. Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Anhörung zur entsprechenden Gesetzesänderung eröffnet. Sie dauert bis zum 8. Mai 2009.Die Schaffung eines zentralen Registers zu den Familienzulagen wurde von breiten Kreisen im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung im Frühjahr 2007 verlangt und anschliessend vom Parlament mit zwei Motionen gefordert. Der Bundesrat unterstützte diese und beauftragte im September 2008 das EDI, bis im Sommer 2009 eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Familienzulagengesetzes vorzulegen.Das Familienzulagenregister soll nicht nur den Mehrfachbezug von Familienzulagen verhindern. Heute ist die Abklärung, ob für ein Kind bereits eine Familienzulage ausgerichtet wird, mit grossem administrativem Aufwand verbunden. Das Familienzulagenregister vermindert diesen erheblich. Die Vorlage umfasst folgende Elemente:
  • Die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV führt das Familienzulagenregister.
  • Im Familienzulagenregister werden sämtliche Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz und im Ausland erfasst, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird.
  • Die Stellen, die mit der Durchführung der Familienzulagen betraut sind (Familienausgleichskassen, AHV-Ausgleichskassen und Arbeitslosenkassen), melden die Daten an die Zentrale Ausgleichsstelle.
  • Der Bundesrat regelt, wer Zugang zu den Daten hat. Vollumfängliche Einsicht ins Familienzulagenregister haben ausschliesslich die Durchführungsstellen.
  • Die Informationen darüber, ob für ein Kind eine Familienzulage bezogen wird und welche Stelle diese ausrichtet, sind dagegen öffentlich zugänglich. Für die Abfrage dieser Informationen müssen allerdings die AHV-Nummer und das Geburtsdatum des Kindes bekannt sein und angegeben werden.
  • Die Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Familienzulagenregisters werden von den Durchführungsstellen getragen.
  • Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen zum Familienzulagenregister in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen.
  • Die Inbetriebnahme des Registers ist auf den 1. Januar 2011 geplant.
Die Kantone, die Durchführungsstellen sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft können bis zum 8. Mai 2009 zur Vorlage Stellung nehmen.Quelle: www.news.admin.ch