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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

LU - Pauschalbesteuerung wird nicht abgeschafft, aber eingeschränkt

12.03.2012

Im Gegensatz zum Kanton Appenzell Ausserrhoden, der gleichentags die Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen hat, hatte das Luzerner Stimmvolk kein Gehör für die Initiative der Grünen des Kantons Luzern, die ebenfalls eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung forderte. Die Stimmberechtigten unterstützten jedoch einen Gegenvorschlag, der von CVP, FDP und GLP unterstützt worden war und höhere Hürden für die Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung vorsieht. Der Kanton Luzern folgt damit dem Beispiel der KantonenThurgau und St. Gallen.

Eckpunkte der neuen Regelung

Nach den neuen Regeln, die im Kanton Luzern eingeführt werden, beträgt

  • der für die Berechnung der Steuer massgebende Lebensaufwand mindestens das siebenfache des Mietzinses und wenigstens CHF 600'000
  • das steuerbare Mindestvermögen CHF 12 Mio

Gemäss Schätzungen wird damit der Kreis derjenigen, die von den Regeln der Pauschalbesteuerung profitieren, auf wenige Dutzend Personen beschränkt. Das Inkrafttreten will der Regierungsrat in Anlehnung an die momentan diskutierte Bundeslösung beschliessen.