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MWST-Revision – Bundesrat verabschiedet Botschaft

24.09.2021

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen der Mehrwertsteuer (MWST) zu unterstellen, Subventionen von Gemeinwesen auch mehrwertsteuerrechtlich immer als Subvention zu behandeln und die MWST-Abrechnung für KMU nur noch jährlich einzufordern. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die der Bundesrat vorschlägt.

Neue MWST-Pflicht für Online-Versandhandelsplattformen

Neu gelten Online-Versandhandelsplattformen für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringerinnen und werden somit mehrwertsteuerpflichtig. Kommen sie der Steuerpflicht nicht nach, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) künftig Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten lassen.

Befreiung von ausländischen Tour Operators

Ausländische Tour Operators sollen von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren.

Reduzierter MWST-Satz für Tampons, Binden etc.

Für Produkte der Monatshygiene soll künftig der reduzierte Steuersatz gelten.

Subventionen sollen auch mehrwertsteuerlich Subventionen sein

Eingeführt werden soll zudem, dass eine von einem Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Mittelverwendung auch mehrwertsteuerrechtlich als Subvention gilt.

Neue Steuerausnahmen

Weiter soll für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen eine neue Steuerausnahme eingeführt werden. Dies gilt auch für Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen.

Weitere vorgeschlagene Änderungen

Alle diese obigen Massnahmen beruhen auf vom Parlament überwiesenen Vorstössen. Weiter schlägt der Bundesrat vor:

  • Als Massnahme gegen Serienkonkurse soll die ESTV neu von Mitgliedern der geschäftsführenden Organe Sicherheiten verlangen dürfen für Steuern, Zinsen und Kosten ihres Unternehmens, wenn sie mehrere Unternehmen geführt haben, die innert kurzer Zeit in Konkurs gefallen sind.
  • Künftig sollen KMU die Mehrwertsteuer freiwillig jährlich abrechnen.
  • Die ESTV soll zudem ausländische Unternehmen von der Pflicht befreien können, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.
  • Schliesslich soll neu eine generelle Bezugsteuerpflicht für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten gelten.

Dokumente zum Thema


Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.9.2021.