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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Deutschland

DBA Deutschland, Griechenland, Indien, Kanada, Kasachstan, Uruguay

03.12.2010
Der Bundesrat hat heute die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Die DBA mit Indien, Kasachstan, Uruguay, Kanada, Deutschland und Griechenland enthalten allesamt Bestimmungen über die Amtshilfe nach dem OECD-Standard.Ausgehandelt wurden Quellensteuerreduktionen – teilweise bis hin zur Steuerbefreiung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat - sowie Schiedsklauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Dadurch sollen die Abkommen die Tätigkeit der Exportwirtschaft erleichtern und bilaterale Investitionen fördern.

Direkt zu den Botschaften der neuen DBA

DBA Deutschland - neues DBA unterzeichnet

27.10.2010
Die Schweiz und Deutschland haben heute das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Schweiz-Deutschland) nach OECD-Standard unterzeichnet. Dieses enthält eine Bestimmung über den Austausch von Informationen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Das Abkommen war im März 2010 paraphiert worden. Es hält die vom Bundesrat 2009 definierten Eckwerte ein. Unter anderem werden die Quellensteuern auf Dividenden reduziert und eine Schiedsklausel eingeführt.
Zusätzlich wurde einer Erklärung über die Aufnahme von Verhandlungen über eine Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich und über den verbesserten Marktzugang für Banken unterzeichnet. Die Verhandlungen, die auf Sondierungsgesprächen basieren, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe in den vergangenen Monaten geführt hat, sollen Anfang 2011 aufgenommen werden. Der Bundesrat beabsichtigt das Verhandlungsmandat nach Konsultation der zuständigen Parlamentskommissionen und anderer interessierter Kreise Ende 2010 zu verabschieden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Ergebnis dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.Beide Seiten wollen gemäss eigenen Aussagen mit einer neuen Lösung Wettbewerbsverzerrungen im Steuerbereich vermeiden. Deutsche Steuerzahler sollen nicht davon abgehalten werden, ein Konto in der Schweiz zu halten. Die Aussicht auf mögliche Steuerhinterziehung soll jedoch in Zukunft kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen.Die Lösung, deren Details in den Verhandlungen geregelt werden sollen, umfasst insbesondere folgende Punkte:
  • Regularisierung der Vergangenheit: Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden.
  • Abgeltungssteuer für die Zukunft: Künftige Erträge sollen über eine Abgeltungssteuer erfasst werden, wobei der Steuersatz noch zu verhandeln ist. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Um allfällige Umgehungsmöglichkeiten der Abgeltungssteuer zu verhindern, wird eine erweiterte Amtshilfe vereinbart. Diese sieht vor, dass die deutschen Behörden Amtshilfegesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Sogenannte „Fishing Expeditions" sind ausgeschlossen.
  • Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland beabsichtigen, Fragen des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute zu lösen. Ebenfalls soll die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst werden. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

Weitere Informationen zum DBA Deutschland

Direkt zum Änderungsprotokoll zum DBA Deutschland

DBA Deutschland

26.03.2010
Die Schweiz und Deutschland haben heute ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet.Zentrales Element der Revision des DBA ist die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Deutschland ist das 23. mit einer Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Neben der Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz in den Verhandlungen verschiedene Vorteile für den Wirtschaftsstandort aushandeln können. Der Text des DBA wird bei dessen Unterzeichnung veröffentlicht.

Eckwerte der beschlossenen Änderungen

  • Der Informationsaustausch gemäss der neuen Amtshilfepolitik der Schweiz sieht den Informationsaustausch im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage vor. Dies schliesst den Informationsaustausch auf automatischer oder spontaner Basis aus.
  • Damit ein effektiver Informationsaustausch möglich wird, bedarf es auch künftig der zweifelsfreien Identifikation der betroffenen Steuerpflichtigen.
  • Die angepasste Bestimmung zum Informationsaustausch wird entsprechend den Vorgaben des Bundesrats ausschliesslich auf zukünftige Sachverhalte Anwendung finden.
  • Auf vergangene Sachverhalte kommt der Informationsaustausch gemäss der bestehenden Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zur Anwendung. Damit beschränkt sich der Informationsaustausch für solche Ersuchen auf Betrugssachverhalte.
<hr><i>Quelle: efd</i>

Kapitalleistungen der privaten Altersvorsorge werden steuerlich begünstigt

17.12.2009
Durch die getrennte Besteuerung vom übrigen Einkommen werden Kapitalleistungen der zweiten Säule und der Säule 3a steuerlich privilegiert. Diese Begünstigung entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat gestern in Erfüllung eines Postulates gutgeheissen hat.In ihrem Postulat aus dem Jahre 2007 forderte die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) den Bundesrat auf, einen Bericht über die Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge zu unterbreiten. Der jetzt vorliegende Bericht zeigt unter anderem die steuerlichen Auswirkungen auf, wenn Vorsorgegelder bezogen und wenn sie anschliessend in eine Leibrente umgewandelt werden.Rentenleistungen der zweiten Säule und der Säule 3a unterliegen einer vollen Besteuerung. Kapitalleistungen werden dagegen getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, bei der direkten Bundessteuer zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs. Dadurch entsteht bei der direkten Bundessteuer eine steuerliche Maximalbelastung von 2,3 Prozent gegenüber der ordentlichen Maximalbesteuerung von 11,5 Prozent. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind die Steuereinsparungen unterschied-lich hoch. Die steuerliche Förderung des Bezugs von Kapitalleistungen gegenüber den Rentenleistungen ist vom Gesetzgeber so gewollt.Bei der freien Selbstvorsorge (Säule 3b) sind die Kapitalleistungen steuerfrei, sofern sie der Vorsorge dienen. Die steuerliche Begünstigung bei der freien Selbstvorsorge ist jedoch gegenüber der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) geringer. Die steuerlichen Auswirkungen bei Umwandlung von Pensionskassengeldern oder Säule-3a-Geldern in eine Leibrente können unterschiedlich sein. Sie sind einerseits davon abhängig, ob der Bezug der Kapitalleistung einmalig oder gestaffelt erfolgt, andererseits vom übrigen Einkommen, das zum Zeitpunkt der Leibrentenleistung erzielt wird.<h2>Schweizer Grenzgänger ohne Doppelbesteuerung</h2>Im Weiteren verlangte das Postulat eine Erklärung, wie Schweizer Grenzgänger, die ihr Einkommen in Deutschland erzielen, bezüglich der Säulen 3a und 3b besteuert werden. Aufgrund des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland unterliegen diese keiner Doppelbesteuerung. Ihr Lohn darf in Deutschland lediglich im Umfang von 4,5 Prozent besteuert werden und in der Schweiz werden nur 80 Prozent des in Deutschland erzielten Gehalts besteuert. Leistungen aus einer Schweizer Selbstvorsorgeeinrichtung werden zudem nur in der Schweiz besteuert.
<i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

DBA Deutschland – Deutsche Steuerpraxis belastet Revisionsbestrebungen

30.07.2009
Eine neue Steuerpraxis belastet die Verhandlungen um eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Deutschland hat die Steuerbefreiung für Staatsbürger, die in der Schweiz als Selbständige im Dienstleistungssektor arbeiten, aufgehoben.Der deutsche Fiskus zieht neuerdings die Differenz ein, zwischen dem was ein selbständig Erwerbender in Deutschland an Steuern hätte zahlen müssen und was er tatsächlich in der Schweiz abgeliefert hat.