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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Einlageentsteuerung

MWST-Info 09 – Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen

05.01.2011
Die ESTV hat im Rahmen ihres Veröffentlichungsmarathons rechtzeitig vor dem Jahreswechsel auf 2011 die MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen veröffentlicht.Als steuerpflichtiges Unternehmen können Sie die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit angefallene MWST grundsätzlich als Vorsteuer in Abzug bringen, sofern sie nachweisen können, dass Sie die entsprechende Vorsteuer bezahlt haben. Dies deswegen, weil das System der MWST in der Schweiz nicht eine Belastung der Unternehmerischen Tätigkeit vorsieht, sondern des Endverbrauches.Dieser Grundsatz hat nun aber gewisse Einschränkungen:
  • Aufwendungen zur Erzielung von Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind und für deren Versteuerung nicht optiert wurde, berechtigen logischerweise nicht zum Vorsteuerabzug;
  • im Falle einer gemischten Verwendung (d.h. sofern bezogene Leistungen nicht bloss zu steuerbarer oder von der Steuer ausgenommenen Tätigkeiten verwendet werden) muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden;
  • ebenfalls muss der Vorsteuerabzug im Falle von Eigenverbrauch und Einlageentsteuerung (d.h. spätere Verwendung für einen anderen Zweck) korrigiert werden;
  • ebenfalls zu korrigieren, d.h. verhältnismässig zu kürzen, ist der Vorsteuerabzug bei Vereinnahmung von Geldern gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben a - c MWSTG.
Wo immer möglich erfolgt die Korrektur des Vorsteuerabzugs nach dem effektiven Verwendungszweck. Daneben bietet Artikel 65 MWSTV Vorsteuerkorrekturen mittels Pauschalen oder gemäss eigenen Berechnungen an.Direkt zur MWST-Info 09 – Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen

MWST-Info 10 - Nutzungsänderungen

10.09.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 10 - Nutzungsänderungen veröffentlicht. Die neue Broschüre gibt Auskunft darüber, ob für bereits bezogene Gegenstände oder Dienstleistungen, die später für einen anderen als den ursprünglichen Zweck verwendet werden, Korrekturen vorgenommen werden müssen. Die Broschüre enthält zudem praxisorientierte Berechnungsbeispiele.

In diesen Fällen liegt eine MWST-relevante Nutzungsänderung vor

Eine Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn Gegenstände und/oder Dienstleistungen neu
  • im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit (in diesem Fall ist eine so genannte Einlageentsteuerung vorzunehmen),
  • für eine unternehmerische, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit (für die Erzielung von ausgenommenen Leistungen; in diesem Fall liegt ein Eigenverbrauchstatbestand vor) oder
  • ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit  (auch in diesem Fall ist Eigenverbrauch gegeben)
verwendet werden.Auch thematisiert wird in der Broschüre die Problematik der vorübergehenden Verwendung.Die MWST-Info 10 -Nutzungsänderungen ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.Direkt zur MWST-Info 10 - Nutzungsänderungen