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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Kolumbien

DBA Kolumbien

30.08.2011
Die Schweiz und Kolumbien haben letzte Woche Verhandlungen über die Revision ihres Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) abgeschlossen und ein Revisionsprotokoll paraphiert. Das neue Abkommen mit Kolumbien enthält unter Anderem eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard.

Vorerst tritt 2007 ausgehandeltes Abkommen in Kraft

Die Schweiz und Kolumbien hatten ihr erstes Doppelbesteuerungsabkommen vor ein paar Jahren ausgehandelt und im Dezember 2007 unterzeichnet. Dieses DBA tritt demnächst in Kraft und wird ab 1. Januar 2012 anwendbar sein. Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung entsprach die Amtshilfeklausel dieses DBA nicht dem internationalen Standard.Dieser war Gegenstand der jüngsten Revisionsverhandlungen und das revidierte Abkommen entspricht jetzt bei der Amtshilfe dem internationalen Standard. Dieser wird aber erst später als das ursprünglich ausgehandelte Abkommen anwendbar sein.Der Inhalt des revidierten Abkommens mit Kolumbien ist - wie dies seit einiger Zeit Praxis des Bundes ist - vorerst vertraulich und wird als nächstes den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das revidierte Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt National- und Ständerat zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat die Revision genehmigt, so kann das Revisionsprotokoll ratifiziert werden und in Kraft treten.

DBA Kolumbien

14.07.2011
Kolumbien hat der Schweiz offiziell mitgeteilt, dass das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen genehmigt wurde. Da die Schweiz Kolumbien die ihrerseitige Ratifikation bereits mitgeteilt hat, tritt nun das neue DBA in 60 Tagen in Kraft. Es wird ab dem 1.1.2012 anwendbar sein. Durch das neue DBA mit Kolumbien werden insbesondere die anfallenden Quellensteuern bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren begrenzt.

Noch keine angepasste Amtshilfeklausel im neuen DBA Kolumbien

Das Abkommen, das am 26. September 2007 unterzeichnet worden ist, enthält entsprechend der Praxis zur Zeit der Unterzeichnung zwar einen Artikel über den Austausch von Informationen zur Durchsetzung des internen Steuerrechts, doch beschränkt sich dieser auf Fälle von Steuerbetrug und entspricht damit noch nicht dem neuen von der Schweiz verfolgten Amtshilfestandard.Da sowohl die Schweiz wie Kolumbien aber ein möglichst baldiges Inkrafttreten des ausgehandelten DBA wünschten, soll es nun vorerst einmal so in Kraft treten. Weitere Verhandlungen zur Anpassung der Amtshilfe in Steuersachen an den internationalen Standard sind jedoch bereits geplant.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz - Kolumbien