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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Tax Freedom Day

Steuerbelastung in der Schweiz 2015 - Tax Freedom Days

27.07.2016
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonshauptorten und Gemeinden für das Jahr 2015 berechnet. Die Zahlen sind in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2015» veröffentlicht. Erstmals seit 2011 hat die ESTV die Steuerbelastung auch wieder in «Tax Freedom Days» umgerechnet. Daraus ist ersichtlich, wie lange jemand arbeiten muss, um alle Steuern auf Bund-, Kantons- und Gemeindeebene zu bezahlen.Die von der ESTV herausgegebene Publikation weist die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in ihrer ganzen Vielfalt aus. Die Steuerbelastung wurde berechnet für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Erbschaftssteuern
Die Höhe der Steuerbelastung lässt sich auf verschiedene Arten darstellen. Als Prozentzahl, kartografisch, oder als Anzahl Tage, die jemand arbeiten muss, um seine Steuern zu bezahlen. Die publizierten Darstellungen zeigen:
  • Steuerbelastung in den Gemeinden
  • Kartografische und grafische Darstellung der Steuerbelastung in den Gemeinden
  • «Tax Freedom Days» für die Einkommensteuer von Bund, Kanton und Gemeinde
  • Der Steuerrechner der ESTV

Zu den einzelnen Publikationen

  • Die Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Natürliche Personen nach Gemeinden 2015» hat die ESTV bereits im Mai veröffentlicht. Diese Publikation weist die innerkantonalen Steuerbelastungsunterschiede bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen detailliert für alle Gemeinden in der Schweiz aus.
  • Die thematischen Karten zur Steuerbelastung in der Schweiz zeigen die Steuerbelastung in allen Schweizer Gemeinden für verschiedene Einkommenskategorien für ausgewählte Steuersubjekte. Zu beachten ist, dass die direkte Bundessteuer bei der auf den Karten gezeigten Steuerbelastung mit einbezogen ist.
  • Die grafische Darstellung hebt die kantonalen Unterschiede in der Steuerbelastung hervor und präsentiert einige statistische Angaben zur Steuerbelastung.
  • Der «Tax Freedom Day» für die Einkommenssteuer (Bund-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer) ist eine bildhafte Darstellung «des ersten Tages im Jahr, ab dem die Steuerpflichtigen nicht mehr zur Entrichtung der Steuern Geld verdienen».
  • Der Steuerrechner der ESTV ermöglicht online eine aktuelle Betrachtung der individuellen Steuerbelastung.

«Tax Freedom Day» 2011 für die Einkommensteuer von Bund, Kanton und Gemeinde

08.02.2013
Die ESTV hat erstmals den Kalender der «Tax Freedom Days» der Steuerpflichtigen aller Schweizer Gemeinden für die Einkommensteuer (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer) veröffentlicht. Der «Tax Freedom Day» ist eine bildhafte Darstellung «des ersten Tages im Jahr, ab dem die Steuerpflichtigen nicht mehr zur Entrichtung der Steuern Geld verdienen». Die Anzahl der durch die Steuern «abgedeckten» Tage wird für verschiedene Bruttoeinkommen berechnet.Bei den Steuerpflichtigen wird unterschieden zwischen:
  • ledigen Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, mit unselbständiger Erwerbstätigkeit
  • verheirateten Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, von denen ein Ehegatte eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt
  • verheirateten Steuerpflichtigen mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern, von denen ein Ehegatte einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht
  • Ehepaaren ohne unterhaltspflichtige Kinder, die eine Altersrente beziehen.
Errechnet wird der «Tax Freedom Day», indem das Total der Einkommenssteuern der natürlichen Personen (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) durch 365 (Anzahl Kalendertage) geteilt wird. Die Einkommenssteuern werden auf der Grundlage der Steuerbelastungsstatistik 2011 der natürlichen Personen ermittelt1. Diese Statistik unterstellt, dass die steuerpflichtige Person den Pauschalabzug für die Berufsauslagen von der Besteuerungsgrundlage abzieht und dass das Arbeitseinkommen oder die Rente die einzige Einkommensquelle des Haushaltes ist.So hat beispielsweise ein im Kantonshauptort wohnendes Ehepaar ohne Kinder, von dem ein Ehegatte eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt und ein Bruttoeinkommen von 100'000 Franken pro Jahr erzielt, seine Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in Zug nach 15 Tagen, in Schwyz nach 25 Tagen, in Appenzell nach 31 Tagen, in Genf und Stans nach 32 Tagen, aber in Lausanne und Delémont erst nach 49 und in Neuenburg sogar erst nach 53 Tagen «abgearbeitet». Mit Zählbeginn ab 1. Januar 2011 werden diese Werte in einen Kalender eingetragen und mit dem Namen des Kantonshauptortes und dem Kantonswappen versehen.

Tax Freedom Day – Beträchtliche kantonale Unterschiede

Der «Tax Freedom Day» weicht nicht nur von einem Kantonshauptort zum anderen beträchtlich ab, sondern weist auch unter den Gemeinden ein- und desselben Kantons Unterschiede auf. Im Kanton Schwyz zum Beispiel hat ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 100'000 Franken seine Steuern in Wollerau nach 16 Tagen, in Morschach aber erst nach 29 Tagen «bezahlt». In den hierbei publizierten Excel-Dateien können die Interessierten die «Tax Freedom Days» der einzelnen Gemeinden miteinander vergleichen.Die berechnete Anzahl Tage berücksichtigt allerdings bloss den Kostenaspekt der Steuern für die Steuerpflichtigen. Er sagt nichts über die Dienstleistungen aus, die ihnen für ihr Geld geboten werden.

Tax Freedom Day – Unterschiede zur Begründerin der Methode

Die Berechnungsmethode der ESTV unterscheidet sich grundlegend von derjenigen der Begründerin des «Tax Freedom Day»-Konzepts, der Prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC): Die PwC teilt das Verhältnis zwischen Bruttoinlandprodukt und Summe aller Einnahmen aus Steuern und Entgelten (inkl. Kausalabgaben, wie obligatorische Krankenversicherungsprämien und Sozialversicherungsabgaben) durch 365, und zwar unabhängig davon, ob diese Einnahmen aus der Steuerveranlagung von Haushalten oder Unternehmen, aus der Einkommens- oder Vermögensbesteuerung, aus den direkten oder indirekten Steuern (z.B. der MWST), aus der Besteuerung der niedrigen oder hohen Einkommen sowie aus der Besteuerung von Einzelpersonen oder Ehepaaren stammen.

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