UR - Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2027
Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 116,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 0,43 % erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2027 die im Steuergesetz in Franken festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer anpassen.
Die Steuerverwaltung des Kantons Uri prüft gemäss kantonalem Steuergesetz jährlich, ob eine Anpassung der Frankenbeträge von Abzügen und Steuerfreibeträgen aufgrund der Teuerung erforderlich ist. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt ausschliesslich auf Grundlage der Veränderung seit der letzten Anpassung. Eine negative Teuerung führt gemäss Steuergesetz zu keiner Anpassung. Die Beträge sind auf 100 Franken zu runden.
Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise
Der Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 116,5 Punkte (Basis Mai 2000). Er hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung um 0,43 % erhöht. Für neu eingeführte Abzüge und Freibeträge ist jeweils der Indexstand am 31. Dezember des Vorjahres vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung relevant. Die Steuerverwaltung des Kantons Uri kann zwecks Koordination mit der direkten Bundessteuer eine Anpassung der Frankenbeträge auf das gleiche Niveau vornehmen. Dies führt bei den Abzügen und Freibeträgen zu unterschiedlich starken Veränderungen.
Anpassung der Sozialabzüge, der allgemeinen Abzüge und Steuerfreibeträge
Der Ausgleich der kalten Progression hat vor allem Auswirkungen auf die tarifarischen Sozialabzüge, die allgemeinen Abzüge und die Freibeträge. Der Anstieg des Teuerungsindexes führt für das Jahr 2027 bei den in der nachstehenden Tabelle in roter Farbe dargestellten Abzügen zu einer Anpassung. Die Steuerverwaltung des Kantons Uri passt – zwecks Koordination mit dem Bundesrecht – die Abzüge und Freibeträge an das Niveau der direkten Bundessteuer an.
Auswirkungen auf den Steuerertrag
Ohne Anpassung der Abzüge würden Kanton und Gemeinden höhere Steuereinnahmen erzielen, da die Steuerpflichtigen aufgrund von Teuerung mit Lohnerhöhungen rechnen könnten. Der Ausgleich der kalten Progression soll die Kaufkraft der Steuerpflichtigen weitgehend erhalten. Gemäss Einschätzung der Steuerverwaltung des Kantons Uri sind mit der Anpassung keine Steuerausfälle verbunden.
Amt für Steuern des Kantons Uri
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Urs Janett, Telefon 041 875 21 37, E-Mail: urs.janett@ur.ch