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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Chile

04.06.2010

Nachdem Chile das neu ausgehandelte DBA ratifiziert und die Schweiz darüber offiziell informiert hat, ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Chile nun in Kraft getreten. Im Gegensatz zu den DBA, die momentan neu ausgehandelt werden, enthält dieses DBA, da bereits im April 2008 unterzeichnet, (vorerst) keine erweiterte Amtshilfebestimmungen nach OECD-Standard.Das Abkommen enthält Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Durch das DBA soll namentlich der Rechtsschutz für Unternehmen verbessert und die Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren begrenzt werden.

Vorerst keine erweiterte Amtshilfe nach OECD-Standard

Das Abkommen wurde am 2. April 2008 in Santiago unterzeichnet. Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung des DBA enthält es einen Artikel über den Informationsaustausch, der den Austausch von Informationen zur Anwendung des Abkommens und zur Durchsetzung des internen Rechts im Falle von Steuerbetrug vorsieht. Mit Chile wurde also keine erweiterte Amtshilfe nach dem OECD-Standard vereinbart.Beide Vertragsstaaten strebten ein möglichst baldiges Inkrafttreten des DBA an und haben deshalb auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Ausweitung der Amtshilfe verzichtet.

Anwendung

Die Bestimmungen des Abkommens finden in der Schweiz Anwendung auf Einkünfte, Vermögen oder Quellensteuern, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Weitere Informationen

Abkommenstext DBA Chile
Quelle: Medienmitteilung des EFD