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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Abzug für die Krankenkassenprämien soll erhöht werden

11.06.2021

Der Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung soll bei der direkten Bundessteuer erhöht werden. Das Vorhaben stösst auf berechtigte Kritik.

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu dieser Vorlage eröffnet, mit welcher er die Motion Grin 17.3117 umsetzt.

Der Bundesrat schlägt konkret vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.

Ehepaare sollen neu bis zu 6'000 Franken (bisher 3'500 CHF) abziehen können. Für alle anderen Personen soll der Betrag von 1'700 Franken auf 3'000 Franken steigen. Pro Kind oder unterstützungspflichtige Person soll die Abzugslimite auf 1'200 Franken (bisher 700 CHF) erhöht werden.

Gleichzeitig schlägt der Bundesrat vor, dass Prämien für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung und Lebensversicherungen sowie die Zinsen auf Sparkapitalien künftig nicht mehr zum Abzug berechtigen. Diese können schon heute kaum in Abzug gebracht werden, da der abzugsfähige Maximalbetrag im Regelfall bereits durch die obligatorischen Krankenversicherungsprämien erreicht wird. Ausserdem soll der erhöhte Abzug für Personen, die nicht erwerbstätig sind, gestrichen werden, da diese keine höheren obligatorischen Krankenkassenprämien bezahlen als die erwerbstätigen Personen. Die Betroffenen können mit der vorgeschlagenen Änderung trotzdem höhere Abzüge geltend machen als bisher.

Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Kantone die Abzugshöhe wie bis anhin selber festsetzen können.

Die Massnahmen führen bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten Mindereinnahmen von rund 290 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfallen rund 230 Millionen Franken auf den Bund und rund 60 Millionen Franken auf die Kantone. Zu beachten ist dabei, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie die Schätzung der finanziellen Auswirkungen besonders unsicher ist. Den Kantonen erwachsen einmalige Anpassungskosten zur Umsetzung des neuen Rechts.

Berechtigte Kritik

Von Peter Bättig, lic. iur., Redaktion www.steuerinformationen.ch

Die Erhöhung des Abzugs führte in verschiedenen Medien umgehend zu (verständlicher) Kritik (so z.B. auch in der unbestrittenermassen bürgerlichen NZZ).

Tatsächlich würde die Umsetzung in der jetzt vorgesehenen Form effektiv fast ausschliesslich den Bestverdienenden zugute kommen. Das ursprünglich angeführte Ziel der Motion, den Mittelstand zu entlasten, wird jedenfalls mit dieser Erhöhung des Abzuges deutlich verfehlt. Stossend ist zudem, dass diese nun vorgeschlagene Entlastung dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit diametral widerspricht. Es ist zu hoffen, dass spätestens das Eidg. Parlament die Vorlage ersatzlos versenken wird.

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