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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Elektronische Steuererklärung ohne Unterschrift - Vernehmlassung

21.06.2019

Der Bundesrat will auf die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung verzichten. In einzelnen Steuerbereichen möchte er die Unternehmen gar zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichten können.

Der Bundesrat schlägt vor, dass bei der elektronischen Steuererklärung auf die Unterschrift verzichtet werden kann. Dies sowohl auf Kantons- wie auch auf Bundesebene.

Pflicht bei Verrechnungssteuer, Stempelsteuer und MWST

Im Bereich der indirekten Steuern auf eidgenössischer Ebene (Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Mehrwertsteuer) sowie im Bereich der internationalen Amtshilfe soll der Bundesrat die betroffenen Personen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verpflichten können.

Mit dieser Vorlage soll die Digitalisierung vorangetrieben werden. Damit wird auch die vom Parlament überwiesene Motion Schmid (17.3371) umgesetzt, welche die Pflicht zur Unterzeichnung der Steuererklärung beseitigen möchte.


Quelle: Medienmitteilung der EStV vom 21.06.2019