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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Grenzgänger Italien – Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen

10.08.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 die Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet. Das neue Abkommen war im Dezember 2020 unterzeichnet worden. Nach jahrelangen Verhandlungen sei es – so der Bundesrat – gelungen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Mit dem neuen Abkommen behält die Schweiz 80% der regulären Quellensteuer auf dem Einkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die neu in der Schweiz arbeiten. Die neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden auch in Italien ordentlich besteuert, wobei eine Doppelbesteuerung beseitigt wird. Als «neue» Grenzgängerinnen beziehungsweise Grenzgänger gelten Personen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens in den Arbeitsmarkt eintreten.

Übergangsregelung

Für Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens in den Kantonen Graubünden, Tessin oder Wallis arbeiten oder gearbeitet haben, gilt eine Übergangsregelung. Diese Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden weiterhin ausschliesslich in der Schweiz besteuert, wobei die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden bis zum Ende des Steuerjahres 2033 einen finanziellen Ausgleich in der Höhe von 40 Prozent der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer entrichtet.

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