MWST Branchen-Info 08 - Hotel- und Gastgewerbe
    24.12.2010
    Die ESTV hat heute die neue Branchen-Info 08 – Hotel- und Gastgewerbe veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre behandelt – im Gegensatz zur früheren Broschüre – ausdrücklich nur noch branchenspezifische Schwerpunkte, enthält also keine allgemeinen Hinweise zu Steuerpflicht und dgl. mehr – und richtet sich an in- und ausländische Leistungserbringer im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes.
Der Inhalt der neuen MWST Branchen-Info 08 im Überblick
Inhaltlich werden in der neuen Branchen-Info insbesondere behandelt:
- Die Abgrenzung zwischen gastgewerblichen Leistungen und Lieferungenvon Nahrungsmitteln, insbesondere:
- Besondere Konsumvorrichtungen an Ort und Stelle
 - Zubereitung und/oder Servierleistung beim Kunden
 
 - Die Abgrenzung zu den nicht gastgewerblichen Leistungen, insbesondere:
- Verpflegungsautomaten
 - Nahrungsmittel zum Mitnehmen (Verkauf über die Gasse / Take away)
 - Hauslieferung von Nahrungsmitteln
 
 - Die Vereinfachte Abrechnung für gemischte Betriebe, Imbissbars / -stände und Anlässe mit gastgewerblichen Leistungen
 - Bäckereien / Konditoreien / Confiserien mit Tea-Room
 - Der Eigenkonsum der Familien- und Firmenangehörigen, die Verpflegungdes Personals in gastgewerblichen Betrieben sowie die Bewirtung bestimmterPersonengruppen
 - Die Verpflegung in nicht gastgewerblichen Betrieben (z.B. in Kantinen, Schulmensen und Bildungszentren)
 - Die Besteuerung diverser andere Leistungen im Gastgewerbe
- Musik-, Zigaretten-, Spiel- und sonstige Automaten sowie Betrieb von Bowling- und Kegelbahnen, Billardtischen und Dart
 - Vermietung von Räumlichkeiten im Hotel- und Gastgewerbe
 - Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Musik- und Tanzabende
 - Kommerzielle Ausstellungen
 - Kunstwerke
 - Gastgewerbliche Leistungen an ein Reisebüro
 - Blumenverkäufe und Tischdekorationen
 - Debouren
 - Taxe für die Verlegung der Polizeistunde
 - Lieferverträge (z.B. Bierverträge)
 
 
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