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MWST-Reform - Einheitssatz soll doch kommen

14.10.2009

Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung noch einmal für eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) ausgesprochen. Er unterstützt weiterhin die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Steuerausnahmen. Da sich die Ausgangslage seit der Verabschiedung der Botschaft zur MWST-Reform geändert hat, schlägt der Bundesrat in einem Brief an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vor, für den zweiten Teil der Reformvorlage eine Zusatzbotschaft vorzulegen.

National- und Ständerat hatten nach Erhalt der Botschaft vom 25. Juni 2008 beschlossen, die MWST-Reform in zwei Schritten zu beraten. Am 12. Juni 2009 verabschiedeten sie den Teil A der Reform zur administrativen Entlastung der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen. Dadurch hat sich die Ausgangslage für den noch im Parlament hängigen Teil B zur Förderung und Stärkung der Wirtschaft und des Wirtschaftswachstums geändert. Zudem votierten Volk und Stände am 27. September 2009 für eine befristete Erhöhung der MWST zugunsten der Invalidenversicherung. Die in der Botschaft enthaltenen Gesetzesentwürfe sind deshalb nicht mehr aktuell, ebenso wenig wie die Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen des Teils B.Die vorliegende Botschaft genügt nach Ansicht des Bundesrates nicht mehr, um das Geschäft zu behandeln. Er ersucht deshalb die WAK-N, den Teil B der Botschaft vorerst nicht zu behandeln. Der Bundesrat will innert nützlicher Frist eine Zusatzbotschaft unterbreiten, die die neue Ausgangslage berücksichtigt und den aktuellen Stand wiedergibt.Förderung und Stärkung der Wirtschaft und des WirtschaftswachstumsDer Bundesrat spricht sich weiterhin für eine radikale Vereinfachungen der MWST aus, so wie sie der Teil B der MWST-Reform vorsieht. Durch die Vereinfachung dieses Steuergesetzes kann ein spürbares Wirtschaftswachstum erreicht werden, ohne dass ein kostspieliges Konjunkturprogramm durchgeführt werden muss. Dies ist in einer wirtschaftlich angespannten Zeit eine vordringliche Aufgabe, schreibt der Bundesrat im Brief an die WAK-N. Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass der vorgeschlagene Teil B der MWST-Reform unter anderem folgende Wirkungen hat:
  • Entlastung der Wirtschaft von jährlich über 1,8 Milliarden Franken durch den Abbau der Schattensteuer (Taxe occulte);
  • weitestgehender Abbau von verzerrenden und kostspieligen Abgrenzungsproblemen, wie sie sich aufgrund unterschiedlicher Steuersätze und Ausnahmen ergeben;
  • zusätzliche Entlastung der steuerpflichtigen Unternehmen von administrativen Aufwendungen im Umfang von rund 22 Prozent (gegenüber 11 Prozent in Teil A);
  • rund 280'000 Unternehmen können ihre Leistungen zu einem tieferen Steuersatz versteuern.
Dank der ausserhalb der Mehrwertsteuer angesiedelten Korrektivmassnahme werden die einkommensschwächsten 40 Prozent aller Haushalte nicht mehr belastet. Die übrigen Haushalte erfahren eine vertretbare Mehrbelastung.Der Bundesrat will die Zusatzbotschaft nutzen, um zusätzliche Möglichkeiten zur Vereinfachung der MWST zu prüfen (z.B. ein Zweisatzmodell oder ein weniger weit gehender Verzicht auf Ausnahmen).Botschaft zur Vereinfachung der MWSTMit der Botschaft zur Vereinfachung der MWST, die der Bundesrat am 25. Juni 2008 verabschiedet hat, werden zwei Stossrichtungen verfolgt:
  • einerseits eine administrative Entlastung der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen (Teil A der Reform)
  • andererseits die Förderung und Stärkung der Wirtschaft und des Wirtschaftswachstums (Teil B der Reform)
Das Parlament hat am 12. Juni 2009 den Teil A der Botschaft in der Schlussabstimmung angenommen. Er tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Teil B ist noch im Parlament hängig.

Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung noch einmal für eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) ausgesprochen. Er unterstützt weiterhin die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Steuerausnahmen. Da sich die Ausgangslage seit der Verabschie-dung der Botschaft zur MWST-Reform geändert hat, schlägt der Bundesrat in einem Brief an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vor, für den zweiten Teil der Reformvorlage eine Zusatzbotschaft vorzulegen.

National- und Ständerat hatten nach Erhalt der Botschaft vom 25. Juni 2008 beschlossen, die MWST-Reform in zwei Schritten zu beraten. Am 12. Juni 2009 verabschiedeten sie den Teil A der Reform zur administrativen Entlastung der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen. Dadurch hat sich die Ausgangslage für den noch im Parlament hängigen Teil B zur Förderung und Stärkung der Wirtschaft und des Wirtschaftswachstums geändert. Zudem votierten Volk und Stände am 27. September 2009 für eine befristete Erhöhung der MWST zugunsten der Invalidenversicherung. Die in der Botschaft enthaltenen Gesetzesentwürfe sind deshalb nicht mehr aktuell, ebenso wenig wie die Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen des Teils B.Die vorliegende Botschaft genügt nach Ansicht des Bundesrates nicht mehr, um das Geschäft zu behandeln. Er ersucht deshalb die WAK-N, den Teil B der Botschaft vorerst nicht zu behandeln. Der Bundesrat will innert nützlicher Frist eine Zusatzbotschaft unterbreiten, die die neue Ausgangslage berücksichtigt und den aktuellen Stand wiedergibt.Förderung und Stärkung der Wirtschaft und des WirtschaftswachstumsDer Bundesrat spricht sich weiterhin für eine radikale Vereinfachungen der MWST aus, so wie sie der Teil B der MWST-Reform vorsieht. Durch die Vereinfachung dieses Steuergesetzes kann ein spürbares Wirtschaftswachstum erreicht werden, ohne dass ein kostspieliges Konjunkturprogramm durchgeführt werden muss. Dies ist in einer wirtschaftlich angespannten Zeit eine vordringliche Aufgabe, schreibt der Bundesrat im Brief an die WAK-N. Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass der vorgeschlagene Teil B der MWST-Reform unter anderem folgende Wirkungen hat:
  • Entlastung der Wirtschaft von jährlich über 1,8 Milliarden Franken durch den Abbau der Schattensteuer (Taxe occulte);
  • weitestgehender Abbau von verzerrenden und kostspieligen Abgrenzungsproblemen, wie sie sich aufgrund unterschiedlicher Steuersätze und Ausnahmen ergeben;
  • zusätzliche Entlastung der steuerpflichtigen Unternehmen von administrativen Aufwendungen im Umfang von rund 22 Prozent (gegenüber 11 Prozent in Teil A);
  • rund 280'000 Unternehmen können ihre Leistungen zu einem tieferen Steuersatz versteuern.
Dank der ausserhalb der Mehrwertsteuer angesiedelten Korrektivmassnahme werden die einkommensschwächsten 40 Prozent aller Haushalte nicht mehr belastet. Die übrigen Haushalte erfahren eine vertretbare Mehrbelastung.Der Bundesrat will die Zusatzbotschaft nutzen, um zusätzliche Möglichkeiten zur Vereinfachung der MWST zu prüfen (z.B. ein Zweisatzmodell oder ein weniger weit gehender Verzicht auf Ausnahmen).Botschaft zur Vereinfachung der MWSTMit der Botschaft zur Vereinfachung der MWST, die der Bundesrat am 25. Juni 2008 verabschiedet hat, werden zwei Stossrichtungen verfolgt:
  • einerseits eine administrative Entlastung der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen (Teil A der Reform)
  • andererseits die Förderung und Stärkung der Wirtschaft und des Wirtschaftswachstums (Teil B der Reform)
Das Parlament hat am 12. Juni 2009 den Teil A der Botschaft in der Schlussabstimmung angenommen. Er tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Teil B ist noch im Parlament hängig.

Adresse für Rückfragen:

Claudio Fischer, Projektleiter MWST-Reform, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. 031 325 84 20

Herausgeber:

Eidgenössisches Finanzdepartement
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