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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Praxishinweise Steuererklärung 2020 Covid-19

27.01.2021

Infolge der Covid-19-Pandemie stellen sich Fragen hinsichtlich der Deklaration von Berufskosten in der Steuererklärung 2020.

Bei COVID-19-bedingtem Homeoffice können Unselbständigerwerbende ihre Berufskosten in Nidwalden (Fahrkosten, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Berufskostenpauschale) so geltend machen, wie wenn sie ohne COVID-19-Massnahmen angefallen wären. Im Gegenzug ist dann ein zusätzlicher Abzug für Homeoffice-Kosten ausgeschlossen bzw. es ist davon auszugehen, dass allfällige Kosten in der Berufskostenpauschale von maximal CHF 7’000 (Kantons-und Gemeindesteuern) und CHF 4’000 (direkte Bundessteuer) enthalten sind. Dies gilt insbesondere auch für die Benützung eines privaten Arbeitszimmers während dem COVID-19-bedingten Homeoffice.

Anstelle der Berufskostenpauschale können die effektiven übrigen Berufskosten geltend gemacht werden, wenn hierfür die Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuerpflichtige, die mit dem Auto anstatt dem öffentlichen Verkehr (ÖV) an den Arbeitsplatz gefahren sind, können hierfür die Kosten für das Auto zum Abzug bringen, weil aufgrund der
behördlichen Massnahmen eine Nutzung des ÖV nicht als zumutbar erachtet wird.

Weitere Details finden Sie im Merkblatt “Praxishinweise für die Einkommenssteuer bei der Umsetzung der Covid-19-Massnahmen”.

Ursprünglich publiziert am
NW