Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuerabzug für Bausparen - Nach dem Ständerat stimmt auch der Nationalrat zu

31.05.2011
Update (17.06.2011): [intlink id="gegenvorschlag-zu-bausparinitiativen-im-standerat-uberraschend-gescheitert" type="post"]Ablehnung in der Schlussabstimmung[/intlink]

Nachdem der Ständerat bereits im März einem neuen Bausparabzug zugestimmt hat, hat nun in seiner gestrigen Sitzung auch der Nationalrat entschieden, dass Steuerpflichtige künftig während zehn Jahren jährlich CHF 10'000 (Alleinstehende) resp. CHF 20'000 (Ehepaare) vom steuerbaren Einkommen abziehen können, sofern und soweit dieser Betrag auf ein Bausparkonto eingezahlt wird und das Geld für den erstmaligen Wohnungsbau benötigt wird. Einschränkung: Findet innerhalb von fünf Jahren nach Ende der Abzugsdauer (also spätestens 15 Jahre nach dem ersten Abzug) kein Kauf eines Eigenheims statt, müssen die gesparten Steuern nachbezahlt werden. Eine Rückzahlungspflicht gilt auch bei dauernder Nutzungsänderung oder Verkauf ohne Ersatzbeschaffung.Der vom Nationalrat nun abgesegnete Steuerabzug für Bausparen stellt einen indirekten Gegenvorschlag zu den zwei Volksinitiativen «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» statt. Gemäss Aussagen der Initianten werden die Initiativkomitees ihre Begehren zurückziehen, falls der Gegenvorschlag am 17. Juni von den Räten in der Schlussabstimmung bestätigt wird und niemand das Referendum ergreift.

Steuerabzug für Bausparen - Linke und Bundesrat skeptisch ob der sozialpolitischen Wirksamkeit

Wie die Ratslinke zweifelt gemäss Finanzministerin Widmer-Schlumpf auch  der Bundesrat an der sozialpolitischen Wirksamkeit des Abzuges. Mittelständische Haushalte seien kaum in der Lage, 10'000 oder 20'000 Franken fürs Bausparen einzusetzen. Belegt werde dies durch statistische Erhebungen, wonach bei einem Haushaltseinkommen von brutto 93'000 Franken rund 5'700 Franken auf die Seite gelegt werden könnten.

Auch Kantone gegen den neuen Bauspar-Abzug

Gegen den neuen Abzug wehrten sich in der Vernehmlassung auch die Kantone vehement. 22 Kantone lehnten die Vorlage ab.

Weitere Informationen zum Thema

Das Geschäft Nr. 10.459 - Indirekter Gegenentwurf zu den Volksinitiativen "Eigene vier Wände dank Bausparen" und "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" in der parlamentarischen Geschäftsdatenbank