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Artikel mit Schlagwort Ausländische Unternehmen

MWST - neue Regeln für ausländische Unternehmen

16.04.2014
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, müssen zukünftig ihre Schweizer Mehrwertsteuernummer angeben. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden Online-Meldeverfahrens für die vorübergehende Erwerbstätigkeit in der Schweiz geschehen und der besseren Überprüfung der Mehrwertsteuerpflicht dienen. Der Bundesrat hat heute das EFD damit beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement die Umsetzung der Massnahme an die Hand zu nehmen. Durch die Neuerung will der Bundesrat die mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteile von inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen verringern.

Hintergrund dieser Neuerung

Werkvertragliche Leistungen aus dem Ausland werden fälschlicherweise oft ohne Mehrwertsteuer bezogen und sind dadurch günstiger. Künftig soll deshalb im Rahmen des Online-Meldeverfahrens, das für ausländische Leistungserbringer mit vorübergehender Erwerbstätigkeit in der Schweiz gilt, die Schweizer Mehrwertsteuernummer angegeben werden müssen. Ausländische Unternehmen werden so zur Abklärung ihrer Steuerpflicht in der Schweiz angehalten und die Eidgenössische Steuerverwaltung kann deren allfällige Mehrwertsteuerpflicht besser durchsetzen. Die jährlichen Mehreinnahmen schätzt der Bundesrat auf mindestens 10 Millionen Franken. Mit der Massnahme wird die vom Parlament überwiesene Motion Cassis (12.4197) umgesetzt.

Steuerpflicht ausländischer Unternehmen – Abstellen auf weltweite Umsätze

Zur weiteren Verringerung der Wettbewerbsnachteile soll im Rahmen der laufenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes für die Mehrwertsteuerpflicht statt auf die im Inland erzielten Umsätze auf die weltweiten Umsätze eines Unternehmens abgestellt werden. Damit ist klar, dass die Steuerpflicht in der Schweiz bereits mit dem erstmaligen Erbringen einer Leistung im Inland beginnt, wenn ein Unternehmen weltweit mehr als 100 000 Franken Umsatz erzielt.