MWST - Änderungen bei der Anerkennung als Erbringer einer Heilbehandlung
22.12.2020
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Verordnung wurde eine temporäre Änderung bei der Anerkennung von Erbringern einer Heilbehandlung vorgenommen.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Verordnung wurde eine temporäre Änderung bei der Anerkennung von Erbringern einer Heilbehandlung vorgenommen.
Im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie wurden gewisse Erleichterungen im Bereich der MWST-Abrechnung verabschiedet. Im Wesentlichen geht es um den geschuldeten Verzugszins vom 20. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Für diese Periode wird auf einen Verzugszins verzichtet. Ab dem 1. Januar 2021 gilt erneut der reguläre Verzugszins von momentan 4%.
Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat einen Hinweis zur Steuerpraxis im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Das Steueramt des Kantons Zürich hat heute darüber informiert, wie Berufskosten im Corona-Jahr zu deklarieren sind.