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Artikel mit Schlagwort Dekret

BL - Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer

21.09.2010
Heute werden die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern im Kanton Basel-Landschaft noch von den Bezirksschreibereien veranlagt und dann zur Kontrolle und zur Eröffnung der Steuer an die Steuerverwaltung geschickt.Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft will die Veranlagung der Grundstückgewinnstuer und der Handänderungssteuern nun der kantonalen Steuerverwaltung übertragen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Eine entsprechende Vorlage zur Anpassung des Steuergesetzes und des Dekrets zum Steuergesetz hat die Regierung heute an den Landrat überwiesen.

Änderungen für Steuerpflichtige

Diese direktionsübergreifende Reorganisation führt zu teilweise neuen Abläufen mit den Steuerpflichtigen. Insbesondere muss der Veräusserer eines Grundstücks künftig die steuerlich relevanten Unterlagen bei der Steuerverwaltung einreichen und mit ihr auch direkt Kontakt haben. Für den Erwerber gibt es hingegen keine wesentliche Änderung zum heutigen Ablauf.

Bezug der Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer bereits heute bei der Steuerverwaltung Basel-Landschaft

Bereits per 1. Januar 2010 erfolgte die Übernahme des Bezugs der Grundstückgewinn-, Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuern durch die kantonale Steuerverwaltung. Bei der nun vorgesehenen Übertragung der Veranlagung handelt es sich um einen folgerichtigen, zweiten Reorganisationsschritt, der im ersten Semester 2011 in Kraft treten soll.