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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Jersey

AIA - Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Japan, Kanada, Republik Korea

06.07.2016
Der Bundesrat hat heute die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, der Insel Man, Japan, Kanada und der Republik Korea verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.Die Schweiz hat im Januar und Februar 2016 mit diesen Staaten und Territorien gemeinsame Erklärungen im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten unterzeichnet. Anschliessend wurden die dazugehörigen Bundesbeschlüsse in die Vernehmlassung geschickt. Die Bundesbeschlüsse sind Gegenstand dieser Botschaft.

Inkrafttreten bereits am 1.1.2017 vorgesehen

Das Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs mit den acht Staaten und Territorien ist auf den 1. Januar 2017 vorgesehen. Der erste Datenaustausch soll 2018 stattfinden, sofern die Genehmigungsprozesse in der Schweiz und den acht Partnerländern bis dahin abgeschlossen sind. Auf diesen Zeitpunkt ist auch der erste automatische Austausch der Schweiz mit der EU (28 Mitgliedstaaten) und Australien geplant.Rechtlich gesehen werden die Schweiz und die acht Partnerstaaten den automatischen Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) vornehmen. Das MCAA wiederum beruht auf dem multilateralen Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen). Das Amtshilfeübereinkommen sowie das MCAA wurden zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informations¬austausch in Steuersachen (AIAG) von den eidgenössischen Räten im Dezember 2015 verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 9. April 2016 unbenutzt abgelaufen.Die acht Staaten und Territorien entsprechen dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch gemäss Verhandlungsmandat vom 8. Oktober 2014 einführen will. Sie erfüllen die internationalen Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit der Steuerdaten und bieten ihren Steuerpflichtigen hinlängliche Regularisierungsmöglichkeiten. Zudem sind sie bereit, die Frage möglicher Erleichterungen des Marktzugangs für Finanzdienstleister zu vertiefen.

Weitere Informationen zur Botschaft betreffend diese AIA


Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 6.7.2016

AIA Jersey, Guernsey, Isle of Man, Island, Norwegen

21.01.2016
Die Schweiz hat mit Jersey, Guernsey und der Insel Man sowie mit Island und Norwegen gemeinsame Erklärungen zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die Schweiz und diese Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in den verschiedenen Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Rechtlich wird der automatische Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und dem ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.Die von der Schweiz und den Ländern unterzeichneten Erklärungen halten unter anderem fest, dass die Parteien die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend erachten. Des Weiteren haben diese Länder Regularisierungsmöglichkeiten für ihre Steuerpflichtigen bereitgestellt. Schliesslich haben Island und Norwegen ihre Absicht bekräftigt, Gespräche über den Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister aufzunehmen. Die Möglichkeit der Erbringung von Finanzdienstleistungen auf den Kronbesitzungen der britischen Krone ist bereits weitgehend gegeben.Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach den Unterzeichnungen mit den verschiedenen Ländern eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit den weiteren Ländern zu eröffnen. Anschliessend werden die entsprechenden Bundesbeschlüsse den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

Weitere Informationen zum Thema

Steuerabkommen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man - Botschaften liegen vor

25.11.2013
Der Bundesrat hat die Botschaft zu den ersten Steuerinformationsabkommen verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Es handelt sich um Abkommen mit der Insel Man, Guernsey und Jersey.

Worin unterscheiden sich Steuerinformationsabkommen von DBA?

Steuerinformationsabkommen (SIA) sind - wie Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die SIA auf die Regelung des Informationsaustauschs auf Anfrage.

Wie geht es weiter?

Die Steuerinformationsabkommen, zu denen der Bundesrat heute die Botschaft verabschiedet hat, wurden am 28. August 2013 (Insel Man), am 11. September 2013 (Guernsey) sowie am 16. September 2013 (Jersey) unterzeichnet. Bevor die Abkommen in Kraft treten können, müssen sie vom Parlament genehmigt werden. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Anhörung nach Abschluss der Verhandlungen haben sich die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände positiv geäussert.

Botschaft und Abkommenstexte zu den Steuerinformationsabkommen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man

Neue Steuerinformationsabkommen mit Guernsey und Jersey

18.09.2013
Die Schweiz hat am 11. September 2013 mit Guernsey und am 16. September 2013 mit Jersey in London je ein Steuerinformationsabkommen (Tax Information Exchange Agreement; TIEA) unterzeichnet.DBA und TIEA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die TIEA auf den Informationsaustausch auf Anfrage.Bevor die Abkommen in Kraft treten können, müssen sie vom Parlament genehmigt werden. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Anhörung nach Abschluss der Verhandlungen haben sich die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände positiv geäussert. TIEA mit weiteren Jurisdiktionen sind zurzeit in Verhandlungen. Ein erstes Steuerinformationsabkommen hat die Schweiz am 28. August 2013 mit der Isle of Man unterzeichnet.

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