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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort MWST-Info

MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung

27.08.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung veröffentlicht. Diese in der Praxis ganz zentrale MWST-Info gibt Auskunft darüber, welche Lieferungen und Dienstleistungen aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht an welchem Ort erbracht werden.

Bedeutung Ort der Lieferung / Ort der Dienstleistung für die MWST

Der Leistungsort hat im internationalen Verhältnis eine grosse Bedeutung, denn befindet sich der Ort der Lieferung oder der Ort der Dienstleistung im Inland, unterliegt die Leistung der Inlandsteuer oder Bezugsteuer. Liegt der Ort im Ausland, unterliegt die Leistung nicht einer dieser Steuerarten.

Ort der Lieferung / Ort der Dienstleistung für verschiedene Leistungsarten

Die neue Broschüre MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung gibt insbesondere Auskunft über die folgenden Leistungsorte:

Ort der Lieferung nach MWSTG

  • Empfängerort
  • Ort, wo sich der Gegenstand bei der Übernahme befindet
  • Ort, wo die Beförderung oder der Versand beginnt
  • Ort der Lieferung bei Vorliegen einer Unterstellungserklärung
  • Ort der Lieferung eines aus dem Ausland ins Inland verbrachten Gegenstandes ab Lager im Inland
  • Ort der Lieferung bei werkvertraglichen Lieferungen (Bearbeitungen von Gegenständen)
  • Ort der Lieferung bei Lieferungen mit mehreren beteiligten Lieferanten
  • Ort der Lieferung bei Lieferungen im Zusammenhang mit Kommissionsverkäufen
  • Ort der Lieferung bei Lieferungen im Zusammenhang mit Auslieferungs- und Konsignationslagern
  • Ort der Lieferung bei Veredelungsverkehr
  • Ort der Lieferung bei Vermietungs- und Leasinggeschäften

Ort der Dienstleistung nach MWSTG

  • Empfängerort
  • Erbringerort
  • Tätigkeitsort
  • Ort der zurückgelegten Strecke
  • Ort der gelegenen Sache
  • Ort der Entwicklungszusammenarbeit / humanitären Hilfe
Die MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.Direkt zur MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung

MWST-Info 18 - Vergütungsverfahren

09.08.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 18 – Vergütungsverfahren publiziert. Die MWST-Info erläutert, wie Leistungsempfänger mit Wohnsitz, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland, welche in der Schweiz Auslagen für unternehmerische Tätigkeiten verzeichnen, die bezahlte Vorsteuer rückvergütet bekommen. Die Möglichkeit der Rückvergütung besteht unter gewissen Voraussetzungen auch für die entrichtete Einfuhrsteuer.

Inhalt der MWST-Info 18 Vergütungsverfahren im Überblick

Die MWST-Info 18 – Vergütungsverfahren enthält insbesondere Informationen zu:
  • Voraussetzungen materieller Art
  • Umfang und Einschränkung der Steuervergütung
  • Vergütungsperiode, Fristen sowie Vorauszahlungen und Akontozahlungen
  • Formelle Voraussetzungen und Verfahren der Vergütung
  • Vergütungszins
Darüber hinaus enthält die MWST-Info ein praktisches Schema zur Prüfung des Rückforderungsanspruches.

Weitere Informationen zum Thema

MWST-Info 07 – Steuerbemessung und Steuersätze

11.05.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 07 – Steuerbemessung und Steuersätze publiziert, die Auskunft über die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer und über die Steuersätze gibt. Zudem enthält die neue Broschüre Informationen über die steuerliche Abgrenzung zwischen gastgewerblichen Leistungen und Lieferungen von Nahrungsmitteln (Take Away, Verkauf «über die Gasse» etc.).Die gesetzlichen Grundlagen zur Steuerbemessung finden Sie in den Art. 19 und 24-25 MWSTG sowie in den Art. 45-56 MWSTV.Die MWST-Info 07 – Steuerbemessung und Steuersätze ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.Direkt zur neuen MWST-Info 07 – Steuerbemessung und Steuersätze

MWST-Info 11 - Meldeverfahren

07.05.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 11 - Meldeverfahren publiziert. Beim Meldeverfahren handelt es sich um eine besondere Form der Abrechnung und Steuerentrichtung an die ESTV. Durch die Anwendung des Meldeverfahrens übernimmt der Erwerber für die veräusserten Vermögenswerte die Bemessungsgrundlage und den zum Vorsteuerabzug berechtigenden Verwendungsgrad des Veräusserers.Für die in diesem Verfahren durchgeführten Transaktionen gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für die übrigen Leistungen. So liegt eine Veräusserung auch dann vor, wenn mehrere Vermögenswerte im Rahmen von behördlichen Anordnungen, beispielsweise im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, veräussert werden.Die neue  Broschüre gibt Auskunft darüber, welche Vermögensübertragungen obligatorisch mit Meldeverfahren durchzuführen sind und welche Übertragungen freiwillig mit Meldeverfahren durchgeführt werden können.Die gesetzlichen Grundlagen zum Meldeverfahren finden Sie in Art. 38 MWSTG sowie in den Art. 101 - 105 MWSTV.Die MWST-Info 11 - Meldeverfahren ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.MWST-Info 11 zum Meldeverfahren herunterladen

MWST-Info 05 - Subventionen und Spenden

22.04.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 05 - Subventionen und Spenden publiziert.Die MWST-Info beinhaltet allgemeine Informationen über die Beiträge, welche ohne Vorhandensein eines Leistungsverhältnisses ausgerichtet werden (Subventionen und Spenden), sowie über Sponsoringleistungen. Sie befasst sich mit der Definition der verschiedenen Begriffe und den jeweiligen Steuersystemen.Die gesetzlichen Grundlagen zur Steuerpflicht von Subventionen und Spenden finden Sie in den Art. 3 lit. i, 18 Abs. 2 lit. a - d, 21 Abs. 2 Ziff. 27 und 33 MWSTG sowie in den Art. 29, 30 und 75 MWSTV.Die Broschüre ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.MWST-Info 05 herunterladen

MWST-Praxis-Info 01 - ESTV präzisiert ursprüngliche Version

01.04.2010
Publikationsflut auch unter neuem MWSTG. Die ESTV hatte am 15.12.2009 eine [intlink id="mwst-2010-neue-info-der-estv" type="post" ]MWST-Info betreffend den Übergang zum neuen MWSTG[/intlink] publiziert. Heute nun erfolgte die erste Ergänzung dieser - offenbar in der Hitze des Gefechts - nicht ganz kompletten Broschüre, die doch einige Fragen offen liess.Anstatt die [intlink id="mwst-2010-neue-info-der-estv" type="post" ]ursprüngliche Broschüre[/intlink] entsprechend zu ergänzen, eröffnet die ESTV nun mit der Publikation dieser MWST-Praxis-Info erneut eine neue Gattung von Broschüren. Dieses Vorgehen ist dem Überblick und dem Anspruch, die Anzahl der erläuternden Broschüren möglichst tief zu halten, nicht gerade förderlich und lässt daran zweifeln, ob ein Publikationskonzept überhaupt besteht. Man darf gespannt sein, wie viele verschiedene Broschürenarten die ESTV im Laufe der nächsten Monate noch "erfindet".Zur neuen MWST-Praxis-Info 01

MWST-Info 17 - Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen

29.03.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 17 - Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen publiziert.Diplomatische oder konsularische Privilegien und Immunitäten geniessende institutionelle Begünstigte und begünstigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreite Leistungen beziehen. Die Entlastung erfolgt in der Regel durch Steuerbefreiung an der Quelle, d.h. steuerpflichtige Leistungserbringer müssen weder die MWST auf ihren Leistungen fakturieren, noch diese an die ESTV abliefern.Die hierfür notwendigen Nachweise müssen ihnen die institutionellen Begünstigten und die begünstigten Personen jedoch unaufgefordert übergeben. Die Steuer auf den Lieferungen und den Einfuhren von Gegenständen sowie den Dienstleistungen, die zur Bewirkung von steuerfreien Leistungen an institutionelle Begünstigte und begünstigte Personen verwendet werden, kann vom steuerpflichtigen Leistungserbringer als Vorsteuer abgezogen werden.Ausnahmsweise wird die Steuerbefreiung durch Rückerstattung bewirkt.Der Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch institutionelle Begünstigte und begünstigte Personen ist von der Steuer befreit.Die gesetzliche Grundlage findet sich in Art. 107 Ab. 1 lit. a MWSTG und Art. 143-150 MWSTV.Die Broschüre zeigt unter Anderem, wie der Nachweis der Steuerbefreiung zu führen ist. Die Broschüre ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.MWST-Info 17 herunterladen

MWST-Info 16 - Buchführung und Rechnungsstellung

26.02.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 16 - Buchführung und Rechnungsstellung (seit 1.1.2010 in Kraft) publiziert. Diese gibt Auskunft über das Führen von Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen sowie über Form und Inhalt von Rechnungen.Die gesetzlichen Grundlage für die Buchführung findet sich in Art. 70 MWSTG und Art. 122 – 125 MWSTV, diejenige für die Rechnungsstellung in Art. 26 und 27 MWSTG sowie in Art. 57 MWSTV.Direkt zur Broschüre