Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Unternehmenssteuerreform III - der aktuelle Stand

20.05.2016

Die Geschichte

Auf Druck der EU und der OECD hat sich der Bundesrat der Neuregelung der Schweizer Unternehmensbesteuerung angenommen. Im Dezember 2013 verabschiedete er den Schlussbericht über die "Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Steuersystems" und startete im September 2014 die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III. Die Botschaft zum "Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz" ("UStR III") kam 2015 ins Parlament. Daraus wird klar: Die privilegierte Besteuerung von Holding-, gemischten und Sitzgesellschaften wird fallen. Doch was sollen die in der Schweiz ansässigen Unternehmen im Gegenzug dafür erhalten? Wie erhält die Schweiz ihre Standortattraktivität?

Inhalt

Gemäss dem Gesetzesentwurf sollen die kantonalen Steuerregimes für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften in den nächsten drei bis fünf Jahren abgeschafft werden. Zudem wird die Schweizer Praxis zur internationalen Gewinnausscheidung bei Prinzipalgesellschaften und die steuerliche Behandlung von Schweizer Finanzbetriebsstätten als nicht mehr haltbar eingestuft.Damit verliert der Steuerstandort Schweiz in nicht unerheblichem Ausmass an Attraktivität. Folgende Massnahmen sollen das kompensieren:

  • Um die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Schweiz zu fördern, sollen Einkünfte aus Patenten für ein Lizenzboxsystem auf kantonaler und kommunaler Ebene qualifizieren. Die Lizenzbox-Einkünfte würden von den übrigen Einkünften getrennt besteuert und von einer Reduktion der Bemessungsgrundlage von bis zu 80% profitieren.
  • Um ihre Standortattraktivität zu erhöhen, können die Kantone individuell ihre ordentlichen Gewinnsteuersätze reduzieren. Dies wurde in einzelnen Kantonen den auch bereits umgesetzt.
  • Die unter dem privilegierten Steuerstatus (z.B. Holding) generierten stillen Reserven können steuerneutral aufgewertet und über zehn Jahre steuerwirksam abgeschrieben werden (sog. "Step-up").
  • Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand soll neu mit einem erhöhten Wert in Abzug gebracht werden können. In Diskussion ist ein Ansatz von 103% bis 108% des effektiven Aufwandes.

Entkoppelung der Emissionsabgabe

Nachdem das alte Parlament die Abschaffung der Emissionsabgabe aus dem Paket gekippt hat, ist sie durch das neue Parlament wieder auf die Traktandenliste gesetzt worden. Richtigerweise wird sie jedoch separat und nicht in Zusammenhang mit der UStR III diskutiert.

Die Kompensation

Die hiervor dargestellten Massnahmen werden zu einer signifikanten Reduktion der Steuereinnahmen führen. Diese sollen einerseits mit der Reduktion der Entlastung beim Teilbesteuerungsverfahren für Dividendeneinkünfte auf schweizweit einheitliche 30% (Kanton Bern heute 50%) und andererseits mit einer Erhöhung des Kantonsanteils an den Direkten Bundessteuern von neu 20.5% kompensiert werden. Trotz dieser Massnahmen verbliebe gemäss Schätzungen des Finanzdepartements ein jährlicher Nettosteuerausfall von CHF 1.1 Mia.

Wie geht es weiter?

In der Wintersession hat der Ständerat die UStR III als Erstrat behandelt, im Sommer geht die Vorlage in den Nationalrat. Ein Referendum gegen die Vorlage ist nicht ausgeschlossen, ja sogar wahrscheinlich. Sollte die UStR III dieses bestehen, müssten die Kantone die neuen Regelungen umsetzen. Wir gehen von einer Inkraftsetzung der UStR III nicht vor 2019 aus und rechnen mit einer mindestens dreijährigen Übergangsfrist für deren Umsetzung.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Unternehmenssteuerreform III