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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

UR - Neuerungen bezüglich Prämienverbilligung

15.12.2009

Für die Urner Bevölkerung stehen auch im kommenden Jahr wiederum 15 Millionen Franken für Prämienverbilligungen zur Verfügung. Dies teilt die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion des Kantons Uri mit. Wer einen Beitrag erhält, wird nach wie vor aufgrund der Steuerdaten ermittelt. Neu wird jedoch nicht mehr das steuerbare Einkommen übernommen, sondern eine eigene Berechnung durchgeführt.

Wieso eine neue Methode?

Diese neue Methode ist aufgrund der Steuergesetzrevision notwendig. Zudem bildet sie die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Antragsteller besser ab. Zur Ermittlung der individuellen finanziellen Verhältnisse für die Prämienverbilligung wurde bisher auf das steuerbare Einkommen und Vermögen abgestellt. Ab 2010 wird dies nicht mehr möglich sein. Denn mit den jüngsten kantonalen Steuergesetzrevisionen wird ein grosser Teil der Bevölkerung steuerlich entlastet. Hohe Freibeträge und Sozialabzüge sowie lineare Steuersätze entlasten alle natürlichen Personen, vor allem aber Personen mit niedrigen Einkommen und Familien. Dadurch sinken die steuerbaren Einkommen und Vermögen. Dies hat andererseits zur Folge, dass bei der Prämienverbilligung Anpassungen vorgenommen werden müssen, um in diesem Bereich unerwünschte sozialpolitische und finanzielle Auswirkungen zu verhindern.

Verbesserte finanzielle Gerechtigkeit

Gleichzeitig wird mit einer differenzierteren Berechnung versucht, die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Antragsteller besser erfassen zu können. Um den administrativen Aufwand auch künftig tief zu halten, werden weiterhin die bereits vorhandenen Steuerdaten verwendet. Insgesamt soll die neue Berechnungsmethode zu einer verbesserten Gerechtigkeit bei der Verteilung der Prämienverbilligungen im Kanton Uri führen.Ab 2010 wird der Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund der anrechenbaren Richtprämien und des Prämienverbilligungs-Einkommens (PV-Einkommen) berechnet. Das PV-Einkommen wird neu aus dem Zwischentotal der Einkünfte (gemäss Ziffer 6 der Steuererklärung) sowie verschiedener Steuerabzüge ermittelt. Das ergibt die massgebenden Nettoeinkünfte, zu denen wie bisher ein Anteil des steuerbaren Vermögens hinzugezählt wird. Mit dem daraus resultierenden Prämienverbilligungseinkommen wird die eigentliche Prämienverbilligung nach dem herkömmlichen Schema berechnet.

Steuerungsgrössen 2010

Der Regierungsrat hat die Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung im Jahr 2010 festgelegt. Dabei hat er aufgrund der steigenden Krankenkassenprämien die anrechenbaren Richtprämien auf das Niveau des günstigsten Versicherers angehoben.

  • Für Erwachsene sind dies 2'800 Franken,
  • für junge Erwachsene bis 25 Jahre 2'150 Franken und
  • für Kinder und Jugendliche 700 Franken.

Der Selbstbehalt für das Jahr 2010 wird von 9 auf 8 Prozent gesenkt. Unverändert bei 15 Prozent bleibt der anrechenbare Anteil des steuerbaren Vermögens. Die Obergrenze des mittleren Prämienverbilligungseinkommens wird von 70'000 Franken auf 100'000 Franken erhöht. Bis zu diesem Betrag werden die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligt.

15 Millionen für Urner Bevölkerung

Auch im kommenden Jahr stehen für die Prämienverbilligung im Kanton Uri 15 Millionen Franken zur Verfügung. Zusätzlich zum Bundesbeitrag muss der Kanton Uri aus eigenen Mitteln die Summe von 6,1 Millionen Franken beitragen. Mit der neuen Berechnungsmethode und den festgelegten Steuerungsgrössen soll erreicht werden, dass mehr Personen im so genannten Mittelstand einen Verbilligungsbeitrag für die Krankenkassenprämien erhalten. Insgesamt lassen die Modellrechnungen der Gesundheitsdirektion erwarten, dass rund 47 Prozent der Urner Bevölkerung einen Beitrag an die Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung erhalten werden.

Versand der Formulare Ende Februar

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird das Amt für Gesundheit persönlich adressierte Antragsformulare versenden. Ein solches Formular erhalten alle Steuerpflichtigen, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Steuerdaten voraussichtlich einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben werden. Der Versand der Antragsformulare erfolgt Ende Februar 2010.

Wozu Prämienverbilligung?

Seit dem 1. Januar 1996 ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft. Alle Versicherten bezahlen für die Krankenpflege-Grundversicherung eine so genannte "Kopfprämie". Diese Prämie wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen erhoben. Für den sozialpolitischen Ausgleich dieser Kopfprämie sorgt die individuelle Prämienverbilligung des Kantons. Sie soll im Sinne des Bundesrechts an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ausgerichtet werden.

Weitere Informationen

Der Kanton uri stellt zum Thema Erläuterende Tabellen zur Verfügung.


Quelle: Medienmitteilung des Kantons Uri