Anpassung der Richtlinie Pauschale Rückstellungen
18.12.2025
Pauschale Rückstellungen für Grossreparaturen können ab 1. Januar 2026 nicht mehr gebildet werden, wobei bestehende Rückstellungen bis spätestens 31. Dezember 2030 aufzulösen sind. Neu werden ab 1. Januar 2026 hingegen pauschale Rückstellungen für Schwankungsreserven von börsenkotierten Wertschriften zugelassen.
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