Budget 2027 und Finanzplan 2027–2030: Solide finanzielle Ausgangslage bei anspruchsvoller Perspektive
Budget 2027 und Finanzplan 2027–2030: Solide finanzielle Ausgangslage bei anspruchsvoller Perspektive
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat dem Kantonsrat das Budget 2027 sowie den Finanzplan 2027–2030 vorgelegt. Das Budget 2027 sieht einen Aufwandüberschuss von 65 Mio. Franken vor; in den Finanzplanjahren werden vergleichbar hohe Defizite erwartet. Die finanzielle Entwicklung wird insbesondere durch die stark steigenden Belastungen aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) geprägt. Auf der Ertragsseite bestehen vor allem bei den Unternehmenssteuern erhebliche Unsicherheiten. Gleichzeitig schlagen sich die Steuersenkungen für die Bevölkerung der letzten Jahre ertragsmindernd nieder. Der Kanton hält die beeinflussbaren Ausgaben, insbesondere den Sach- und Personalaufwand, unter Kontrolle. Dank dem hohen Eigenkapitalbestand bleibt die finanzielle Situation des Kantons stabil.
Erfolgsrechnung: Aufwandwachstum insbesondere wegen NFA
Der ordentliche Aufwand steigt gegenüber dem Budget 2026 von 1.16 Mrd. Franken auf 1.22 Mrd. Franken. Haupttreiber ist der Transferaufwand, der um 70.5 Mio. Franken zunimmt.
Besonders stark fällt der Anstieg im Bereich der Finanz- und Lastenausgleichszahlungen aus (+46.1 Mio. Franken). Der Mehraufwand für den Nationalen Finanzausgleich (NFA) beträgt 42.6 Mio. Franken; weitere 3.6 Mio. Franken entfallen auf den innerkantonalen Finanzausgleich. Auch in weiteren Bereichen wie Gesundheit und Pflege, Sozialhilfe, Bildung und öffentlichem Verkehr steigen die strukturellen Belastungen innerhalb des Transferaufwands in Millionenhöhe.
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen setzt bei den beeinflussbaren Ausgaben Prioritäten. Der Sachaufwand wird mit 97.1 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahresbudget um 9.8 Mio. Franken reduziert. Laufende Projekte werden konsequent abgeschlossen; neue Vorhaben werden nur aufgenommen, sofern sie finanzierbar, dringlich und für die Umsetzung der Legislaturziele von wesentlicher Bedeutung sind. Für den Personalaufwand sind im Budget 2027 unter Berücksichtigung individueller und teuerungsbedingter Lohnmassnahmen insgesamt 323.9 Mio. Franken (Vorjahr: 330.4 Mio. Franken) vorgesehen. Der Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass sich die im Budget 2026 prognostizierte starke Zunahme der Zahl der Lehrpersonen und damit des entsprechenden Personalaufwands nicht im erwarteten Umfang realisiert hat.
Unternehmenssteuern: Ertragsperspektiven werden unsicherer
Auf der Ertragsseite wird ein Wachstum auf 1.09 Mrd. Franken budgetiert (Vorjahr: 1.05 Mrd. Franken).
Zu den Mehrerträgen tragen höhere Erträge aus Beteiligungen des Kantons an der Axpo Holding AG und der Schaffhauser Kantonalbank, höhere Einnahmen aus Regalien und Konzessionen – insbesondere bedingt durch den Anteil des Kantons am Ergebnis der Schweizerischen Nationalbank (SNB) – sowie Mehrerträge an der Direkten Bundessteuer bei. Diese Erträge unterliegen nicht dem direkten Einfluss des Kantons.
Der Fiskalertrag steigt um 1.4 Mio. Franken leicht an und bewegt sich damit etwa auf Vorjahresniveau. Die Steuereinnahmen der Unternehmen und Privatpersonen entwickeln sich jedoch gegenläufig: Bei den natürlichen Personen wird ein Mehrertrag von 12.9 Mio. Franken erwartet, während die Steuereinnahmen der juristischen Personen um 14.5 Mio. Franken tiefer veranschlagt werden. Die Prognosen zu den Steuererträgen der juristischen Personen sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Der Investitions- und Unternehmensstandort Schaffhausen steht im Zuge der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer unter Druck. Für von der OECD-Mindeststeuer betroffene Unternehmen sind geeignete Instrumente zur nachhaltigen Sicherung der internationalen Standortattraktivität aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr ausreichend greifbar. Substanzielle Neuansiedlungen von Unternehmen sind aktuell nicht absehbar; ansässige Unternehmen bauen ihre Aktivitäten weniger stark aus als erwartet. Wegzüge können nicht ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen dem Kantonsrat, den Steuerfuss unverändert bei 76 % für natürliche Personen und 98 % für juristische Personen zu belassen.
Investitionsrechnung: Substanzielle Investitionen
Trotz der anspruchsvolleren Finanzlage investiert der Kanton weiterhin substanziell in seine Infrastruktur. Für 2027 sind Nettoinvestitionen von 110.1 Mio. Franken vorgesehen. Ein Schwerpunkt bildet der Neubau des Polizei- und Sicherheitszentrums mit einem Budgetbetrag von 60.5 Mio. Franken für 2027. Weitere hohe Investitionen fliessen in Kantonsstrassen und das kantonale Radwegnetz, Schulhausbauten sowie das Gemeinsame Ausbildungszentrum in Beringen.
Finanzplan bis 2030: Kumuliertes Defizit von 250 Mio. Franken
Der Finanzplan zeigt eine nachhaltige Veränderung der Rahmenbedingungen. Die steigenden NFA-Belastungen, die wachsenden strukturellen Ausgaben – insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Sicherheit – sowie die unsicheren Ertragsperspektiven führen zu einer deutlichen Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Erträgen und Aufwänden. Nach dem budgetierten Aufwandüberschuss von 65 Mio. Franken im Jahr 2027 werden auch für die Jahre 2028 bis 2030 negative Ergebnisse zwischen 54.9 Mio. und 71.8 Mio. Franken erwartet. Über die Finanzplanperiode 2027–2030 summiert sich der Aufwandüberschuss auf rund 250 Mio. Franken. Am Ende der Finanzplanperiode verbleibt jedoch noch immer ein frei verfügbares Eigenkapital von rund 30 Mio. Franken; die Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes sind damit erfüllt.
Die finanzielle Ausgangslage des Kantons Schaffhausen bleibt dank der guten Gesamtergebnisse der vergangenen Jahre solide. Das hohe Eigenkapital ermöglicht es dem Kanton, die absehbaren Defizite der kommenden Jahre geplant abzufedern und die vorgesehenen Investitionen in die Zukunft des Kantons zu tätigen. Angesichts der enger werdenden finanziellen Spielräume wird der Regierungsrat neue Ausgaben und Investitionsvorhaben sorgfältig priorisieren. Entscheidend sind dabei insbesondere Finanzierbarkeit, Dringlichkeit und der nachhaltige Nutzen für den Lebens- und Wirtschaftsstandort Schaffhausen. Gleichzeitig gilt es, die beeinflussbaren Ausgaben konsequent zu steuern und die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit des Kantons zu sichern.