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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft

01.04.2026

An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.

Ursprünglich publiziert am