Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Eigenmietwert fällt weg: Aargauer Regierung will Abzug für Energiesparmassnahmen weiter erlauben

02.04.2026

Das Bundesgesetz zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung sieht die Abschaffung des Eigenmietwerts vor. Gleichzeitig werden bestimmte Abzüge, beispielsweise für Unterhaltskosten von Liegenschaften, auf Bundes‑, Kantons‑ und Gemeindeebene gestrichen. Auch die Abzüge für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen bei der direkten Bundessteuer entfallen. Der kantonale Gesetzgeber kann jedoch entscheiden, diese Kosten weiterhin abzugsfähig zu lassen. In der vorliegenden Gesetzesrevision beabsichtigt der Regierungsrat des Kantons Aargau, den Abzug für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen beizubehalten. Die Vorlage enthält zudem diverse Bereinigungen.

Beibehaltung des Abzugs für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen

Die angepasste Regelung erlaubt den Abzug der Kosten, solange das Ziel einer ausgeglichenen Treibhausgasbilanz bis spätestens 2050 nicht erreicht ist. Der Abzug soll Eigentümerinnen und Eigentümern Anreize für Investitionen in Dämmung, Heizsysteme oder vergleichbare Maßnahmen bieten.

„Wir nutzen den Spielraum, damit Investitionen in Energiesparmassnahmen steuerlich weiter attraktiv bleiben und sich die Sanierung von Gebäuden auch in Zukunft lohnt.“

Portrait von Regierungsrat Dr. Markus Dieth.
© Kovats
Regierungsrat des Kantons Aargau Dr. Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen

Rückbaukosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau und denkmalpflegerische Arbeiten bleiben ebenfalls abzugsfähig.

Schuldzinsen: Eingeschränkter Abzug, Ausnahme für Ersterwerb

Nach der Bundesgesetzänderung können Schuldzinsen grundsätzlich nur noch bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften abgezogen werden. Für Erstkäufer, die die Liegenschaft als Hauptwohnsitz selbst nutzen, wird ein befristeter Ersterwerberabzug für zehn Jahre eingeführt.

Inkraftsetzung und weitere Schritte

Die Bestimmungen, die unmittelbar mit dem Systemwechsel zusammenhängen, treten zu dem vom Bundesrat festgelegten Zeitpunkt in Kraft. Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 über das Inkrafttretungsdatum entscheiden. Die Anhörung läuft vom 2. April bis 26. Juni 2026.

Ursprünglich publiziert am
AG