Eigenmietwert fällt weg: Aargauer Regierung will Abzug für Energiesparmassnahmen weiter erlauben
02.04.2026
Das Bundesgesetz zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung sieht die Abschaffung des Eigenmietwerts vor. Gleichzeitig werden bestimmte Abzüge, beispielsweise für Unterhaltskosten von Liegenschaften, auf Bundes‑, Kantons‑ und Gemeindeebene gestrichen. Auch die Abzüge für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen bei der direkten Bundessteuer entfallen. Der kantonale Gesetzgeber kann jedoch entscheiden, diese Kosten weiterhin abzugsfähig zu lassen. In der vorliegenden Gesetzesrevision beabsichtigt der Regierungsrat des Kantons Aargau, den Abzug für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen beizubehalten. Die Vorlage enthält zudem diverse Bereinigungen.